Nachrichten aus Aserbaidschan

Die aserbaidschanische Regierung gab zu, dass die Rechte von PFLP-Aktivisten verletzt wurden

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab heute seine Entscheidung im Fall „Ahmedov und andere gegen Aserbaidschan“ bekannt. In der Beschwerde ging es um rechtswidrige Verstöße und Einschränkungen der Versammlungsfreiheit während der Verwaltungshaft der Aktivisten der Aserbaidschanischen Volksfrontpartei Niyamaddin Ahmadov, Faig Amirov, Elnur Yusubov und Elnur Hasanov.

Die Regierung räumte ein, dass Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden sei.

Nach der Entscheidung des Straßburger Gerichts müssen die Behörden an Ahmadov und Amirov jeweils 1.125 Euro und an Yusubov und Hasanov jeweils 2.025 Euro zahlen.

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Es ist auch zu beachten, dass Ahmadov und Hasanov derzeit wegen anderer Fälle im Gefängnis sitzen.

Im Fall „Ibrahimov und andere gegen Aserbaidschan“ erzielten die Parteien eine gütliche Einigung.

Der Vereinbarung zufolge muss die Regierung den Antragstellern Javid Ibrahimov, Suleiman Maharramov, Nijat Abdullayev, Bakhtiyar Yusubov und Baba Suleymanov jeweils 2.850 Euro zahlen.

Sie beschwerten sich außerdem über unfaire Verwaltungshaft und Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.

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