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Deutsche Staatsanwälte fordern in einem unabhängigen Verfahren eine 15-jährige Haftstrafe für die Verdächtige Madeleine McCann


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Der als Christian Brückner identifizierte Verdächtige wird wegen zwei Fällen Vergewaltigung und zwei Fällen sexuellen Missbrauchs angeklagt.

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Die deutsche Staatsanwaltschaft hat eine 15-jährige Haftstrafe im Fall eines Mannes gefordert, gegen den auch im Zusammenhang mit dem Verschwinden des britischen Kleinkindes Madeleine McCann ermittelt wird.

Der 47-jährige deutsche Staatsbürger, der von lokalen Medien als Christian Brückner identifiziert wurde, steht vor dem Landgericht Braunschweig in Norddeutschland wegen Sexualstraftaten, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll.

In ihrem Schlussplädoyer am Mittwoch plädierte Staatsanwältin Ute Lindemann dafür, dass der Angeklagte wegen zwei Fällen Vergewaltigung und zwei Fällen sexuellen Missbrauchs verurteilt werden sollte und dass er nach Verbüßung einer 15-jährigen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung bleiben sollte.

Lindemann sagte, er solle im dritten Anklagepunkt der Vergewaltigung freigesprochen werden.

Es wird erwartet, dass die Verteidigung am Montag ihre Argumente vorbringt, und am Dienstag könnte ein Urteil folgen.

Der Verdächtige verbüßt ​​derzeit eine siebenjährige Haftstrafe in Deutschland wegen einer Vergewaltigung, die er 2005 in Portugal begangen hatte. Im McCann-Fall, in dem gegen ihn wegen Mordverdachts ermittelt wird, wurde noch keine Anklage gegen ihn erhoben.

Er verbrachte viele Jahre in Portugal, unter anderem im Ferienort Praia da Luz, etwa zu der Zeit, als das britische Kleinkind dort im Jahr 2007 verschwand. Er bestritt jegliche Beteiligung an ihrem Verschwinden.

Brückners Anwalt erklärte im Februar, sein Mandant werde nicht auf die Anklage reagieren, er rechne aber mit einem Freispruch. Im deutschen Rechtssystem gibt es keine formellen Klagegründe und es besteht keine Verpflichtung für die Beklagten, darauf zu antworten.

Im Juli hob das Gericht einen Haftbefehl in den Fällen auf, um die es im aktuellen Verfahren geht, mit der Begründung, es fehle ein „dringender Tatverdacht“ gegen den Angeklagten. Aufgrund der Strafe, die er derzeit verbüßt, sitzt er jedoch weiterhin im Gefängnis.

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