Deutschland

Kriegsverbrechen und Völkermord: Leugnung wird strafbar

In Deutschland ist es verboten, den Holocaust zu leugnen. Nun soll auch Leugnen anderer Völkermorde und Kriegsverbrechen bestraft werden – auch im Fall Ukraine.

Kriegsverbrechen in Butscha, Ukraine. Völkermord an den Jesiden. Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren in China. Die Liste der Gräueltaten in aktuellen und vergangenen Konflikten ist lang.

Doch immer wieder werden diese Verbrechen von einer kleinen Minderheit verharmlost oder geleugnet. Das will der deutsche Rechtsstaat nicht mehr dulden. Künftig können solche Aussagen strafbar sein – wenn sie genutzt werden, um Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen zu schüren und den öffentlichen Frieden zu stören.

Kriegsverbrechen in Butscha, Ukraine. Völkermord an den Jesiden. Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren in China. Die Liste der Gräueltaten in aktuellen und vergangenen Konflikten ist lang.

Das hat der deutsche Bundestag Ende Oktober beschlossen und damit das Strafrecht verschärft. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat, erst dann gilt es. Das Billigen, Leugnen und grobe Verharmlosen von Kriegsverbrechen und Völkermorden würde damit in einem neu geschaffenen Absatz Fünf des Paragrafen 130 fallen. Unter den Straftatbestand “Volksverhetzung”. Bereits strafbar ist das Leugnen des Holocaust – in jedem Fall, ohne die Einschränkung, dass der öffentliche Frieden gestört werden muss.

Relevanz im Ukraine-Krieg

“Es ging darum, den Strafverfolgungsbehörden gewissermaßen eine stärkere Guideline zu geben, in welche Richtung sie ermitteln können. Vor allem ging es darum, den Forderungen der Europäischen Kommission Genüge zu tun. Und das hat man jetzt gemacht”, sagt Michael Kubiciel, Rechtswissenschaftler an der Universität Augsburg der DW. Denn seit 2008 gilt ein EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus. Weil Deutschland nun ein Vertragsverletzungsverfahren drohte, musste die Bundesregierung reagieren und hat mit dem neuen Absatz nachjustiert.

Für Josephine Ballon kommt die Änderung im richtigen Moment. Sie ist Chef-Juristin bei der Organisation HateAid, die Betroffene bei Hass und Hetze im Netz unterstützen. “Ich bin gespannt, wie sich die Änderung äußern wird”, sagt Ballon der DW. “Und sehe durchaus auch einen praktischen Anwendungsbereich dafür. Gerade jetzt im Kontext des Ukraine-Krieges sehen wir einige Dinge, die darunterfallen könnten. Ich würde sagen, die Änderung kommt zu einem Zeitpunkt, wo sie ganz besonders relevant sein kann.”

Auch offline könnte der neue Paragraf Anwendung finden. Eine sachliche Diskussion über Geschehnisse, die als Völkerrechtsverbrechen eingeordnet werden sollen, werde von der Gesetzesänderung nicht betroffen sein, sagt Aziz Epik, Juniorprofessur für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Hamburg, der DW. “Wenn Sie aber zum Beispiel eine Versammlung haben und dann gegen Ukrainer agitiert wird, gegen das ‘faschistische Regime’ in Kiew und all diese Dinge, wo Z-Fahnen geschwenkt werden, es eine Verharmlosung dessen gibt, was in Butscha geschehen ist, dann könnten wir durchaus in eine Situation geraten, in der der neue Absatz Anwendung finden könnte.”

Doch es gab auch Kritik an der Änderung des Paragrafen, unter anderem von Rechtswissenschaftlern und Historikern. Weil die Änderung ohne Ankündigung, spät abends und ohne vorherige Debatte stattfand, klagten einige über Intransparenz. Andere sahen die Meinungsfreiheit unnötig stark beschnitten.

Kubiciel von der Universität Augsburg widerspricht: “Ich halte die ganze Diskussion für ein Musterbeispiel des alten Satzes: viel Lärm um nichts. Ich glaube, dass hier etwas wirklich skandalisiert worden ist. Sowohl hinter dem Verfahren, wie auch der Änderung als solche, verbirgt sich kein Skandal.” Denn das Billigen eines Völkermordes sei schon immer strafbar gewesen und bestimmte Äußerungen fielen auch vorher schon unter “Volksverhetzung”. Einen groben Einschnitt in die Meinungsfreiheit sehe er nicht: “Es geht darum, ob Privatleute etwas sagen können. Das dürfen sie weiterhin. Sie dürfen auch leugnen. Es sei denn, sie stacheln zu Hass auf. Und dann natürlich auch nur, wenn das Gericht der Überzeugung ist und es rechtskräftig nachweisen kann, dass die Leugnung tatsächlich die Unwahrheit war.” Allerdings einen Kritikpunkt kann er nachvollziehen: den Bezug zu laufenden Konflikten.

Denn die Gesetzesänderung erlaubt ausdrücklich, dass auch das Leugnen und Verharmlosen von Kriegsverbrechen in aktuellen Konflikten unter Strafe stehen kann. Das kann zum Problem werden, denn selten ist die Wahrheit so in Bedrängnis wie während eines Krieges. Schon häufig hat sich eine Behauptung während eines Konflikts später als unwahr herausgestellt.

Kubiciel sieht dieses Problem, allerdings rechnet er in solchen Fällen nicht mit einer Anklage im Sinne des neuen Paragrafen: “Ich denke die Gerichte werden erst zu einem Zeitpunkt aktiv werden, wenn sich der Nebel des Krieges etwas gelichtet hat. Wenn die Tatsachen so deutlich zutage treten, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich glaubt, auch genug Beweise zu haben.”

Um gar nicht das Problem aufkommen zu lassen, hätte der EU-Rahmenbeschluss, dem die Bundesregierung mit der Gesetzesänderung Folge leistet, einen Ausweg geboten. Er bietet den EU-Ländern an, den Straftatbestand des Leugnen und Verharmlosens nur auf von Gerichten untersuchte und gesicherte Kriegsverbrechen aus der Vergangenheit zu beschränken. Also Kriegsverbrechen und Völkermorde, bei denen Gerichte gesagt und nachgewiesen haben, dass sie stattgefunden haben.

Auf DW-Nachfrage teilt das Bundesjustizministerium (BMJ) mit, man habe sich aus “aus guten Gründen” dazu entschieden, die Regelung nicht nur auf vergangene, gesicherte Kriegsverbrechen zu beschränken. “Der Rahmenbeschluss lässt eine solche Beschränkung nämlich nur hinsichtlich der Tathandlungen des Leugnens und gröblichen Verharmlosens, nicht jedoch hinsichtlich des Billigens zu.” Das könne zu Widersprüchlichkeiten führen, so das BMJ. 

Der Angriffskrieg auf die Ukraine und Reaktionen offline wie online haben gezeigt, dass die Ausweitung der Volksverhetzung auf Leugnen und Verharmlosen von Kriegsverbrechen kein bloßer Papiertiger bleiben könnte. Die Einschätzung, dass die Änderung Anwendung finden wird, ohne die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken, teilt auch Aziz Epik von der Universität Hamburg.

Er weist gleichzeitig darauf hin, dass es nicht auszuschließen ist, dass die Anwendung des neuen Absatzes die Bundesregierung durchaus in “außenpolitisch heikle Situationen” bringen könnte. Wenn deutsche Amtsgerichte etwa darüber entscheiden, ob die Leugnung eines chinesischen Völkerrechtsverbrechen strafbar ist, fällen sie indirekt auch ein Urteil über die Zustände vor Ort in China. Die Bundesregierung könnte dann in die Situation geraten, sich deutlicher positionieren zu müssen, als dies bislang geschieht.

Sollte die Gesetzesänderung den Bundestag passieren, könnten also bald deutsche Gerichte den Umgang und die Bewertung von Kriegsverbrechen und Völkermorden beeinflussen. Für Josephine Ballon von HateAid ist wichtig, dass dies “mit Augenmaß” geschieht. Doch davon gehe sie aus, denn “Volksverhetzung” sei ohnehin ein hochkomplexer Tatbestand. Viele Begriffe darin ließen einen hohen Interpretationsspielraum zu. Deshalb seien Staatsanwaltschaften und Gerichte schon jetzt sehr vorsichtig und ließen nur in wenigen, gut abgesicherten Fällen Anklagen und Gerichtsprozesse überhaupt zu.

Ob diese nun zunehmen werden, ob auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Einzelpersonen Gebrauch machen werden vom neuen Absatz Fünf, wird sich erst in Monaten und Jahren zeigen.

Jesiden trauern um ihre Angehörigen

Wird Putin für die Kriegsverbrechen in der Ukraine vor Gericht kommen?

Kriegsverbrechen in Butscha, Ukraine. Völkermord an den Jesiden. Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren in China. Die Liste der Gräueltaten in aktuellen und vergangenen Konflikten ist lang.

Doch immer wieder werden diese Verbrechen von einer kleinen Minderheit verharmlost oder geleugnet. Das will der deutsche Rechtsstaat nicht mehr dulden. Künftig können solche Aussagen strafbar sein – wenn sie genutzt werden, um Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen zu schüren und den öffentlichen Frieden zu stören.

Relevanz im Ukraine-Krieg

Das hat der deutsche Bundestag Ende Oktober beschlossen und damit das Strafrecht verschärft. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat, erst dann gilt es. Das Billigen, Leugnen und grobe Verharmlosen von Kriegsverbrechen und Völkermorden würde damit in einem neu geschaffenen Absatz Fünf des Paragrafen 130 fallen. Unter den Straftatbestand “Volksverhetzung”. Bereits strafbar ist das Leugnen des Holocaust – in jedem Fall, ohne die Einschränkung, dass der öffentliche Frieden gestört werden muss.

“Es ging darum, den Strafverfolgungsbehörden gewissermaßen eine stärkere Guideline zu geben, in welche Richtung sie ermitteln können. Vor allem ging es darum, den Forderungen der Europäischen Kommission Genüge zu tun. Und das hat man jetzt gemacht”, sagt Michael Kubiciel, Rechtswissenschaftler an der Universität Augsburg der DW. Denn seit 2008 gilt ein EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus. Weil Deutschland nun ein Vertragsverletzungsverfahren drohte, musste die Bundesregierung reagieren und hat mit dem neuen Absatz nachjustiert.

Für Josephine Ballon kommt die Änderung im richtigen Moment. Sie ist Chef-Juristin bei der Organisation HateAid, die Betroffene bei Hass und Hetze im Netz unterstützen. “Ich bin gespannt, wie sich die Änderung äußern wird”, sagt Ballon der DW. “Und sehe durchaus auch einen praktischen Anwendungsbereich dafür. Gerade jetzt im Kontext des Ukraine-Krieges sehen wir einige Dinge, die darunterfallen könnten. Ich würde sagen, die Änderung kommt zu einem Zeitpunkt, wo sie ganz besonders relevant sein kann.”

Auch offline könnte der neue Paragraf Anwendung finden. Eine sachliche Diskussion über Geschehnisse, die als Völkerrechtsverbrechen eingeordnet werden sollen, werde von der Gesetzesänderung nicht betroffen sein, sagt Aziz Epik, Juniorprofessur für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Hamburg, der DW. “Wenn Sie aber zum Beispiel eine Versammlung haben und dann gegen Ukrainer agitiert wird, gegen das ‘faschistische Regime’ in Kiew und all diese Dinge, wo Z-Fahnen geschwenkt werden, es eine Verharmlosung dessen gibt, was in Butscha geschehen ist, dann könnten wir durchaus in eine Situation geraten, in der der neue Absatz Anwendung finden könnte.”

Viel Kritik nach Änderung

Doch es gab auch Kritik an der Änderung des Paragrafen, unter anderem von Rechtswissenschaftlern und Historikern. Weil die Änderung ohne Ankündigung, spät abends und ohne vorherige Debatte stattfand, klagten einige über Intransparenz. Andere sahen die Meinungsfreiheit unnötig stark beschnitten.

Nebel des Krieges

Kubiciel von der Universität Augsburg widerspricht: “Ich halte die ganze Diskussion für ein Musterbeispiel des alten Satzes: viel Lärm um nichts. Ich glaube, dass hier etwas wirklich skandalisiert worden ist. Sowohl hinter dem Verfahren, wie auch der Änderung als solche, verbirgt sich kein Skandal.” Denn das Billigen eines Völkermordes sei schon immer strafbar gewesen und bestimmte Äußerungen fielen auch vorher schon unter “Volksverhetzung”. Einen groben Einschnitt in die Meinungsfreiheit sehe er nicht: “Es geht darum, ob Privatleute etwas sagen können. Das dürfen sie weiterhin. Sie dürfen auch leugnen. Es sei denn, sie stacheln zu Hass auf. Und dann natürlich auch nur, wenn das Gericht der Überzeugung ist und es rechtskräftig nachweisen kann, dass die Leugnung tatsächlich die Unwahrheit war.” Allerdings einen Kritikpunkt kann er nachvollziehen: den Bezug zu laufenden Konflikten.

Denn die Gesetzesänderung erlaubt ausdrücklich, dass auch das Leugnen und Verharmlosen von Kriegsverbrechen in aktuellen Konflikten unter Strafe stehen kann. Das kann zum Problem werden, denn selten ist die Wahrheit so in Bedrängnis wie während eines Krieges. Schon häufig hat sich eine Behauptung während eines Konflikts später als unwahr herausgestellt.

Kubiciel sieht dieses Problem, allerdings rechnet er in solchen Fällen nicht mit einer Anklage im Sinne des neuen Paragrafen: “Ich denke die Gerichte werden erst zu einem Zeitpunkt aktiv werden, wenn sich der Nebel des Krieges etwas gelichtet hat. Wenn die Tatsachen so deutlich zutage treten, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich glaubt, auch genug Beweise zu haben.”

Außenpolitische Spannungen möglich

Um gar nicht das Problem aufkommen zu lassen, hätte der EU-Rahmenbeschluss, dem die Bundesregierung mit der Gesetzesänderung Folge leistet, einen Ausweg geboten. Er bietet den EU-Ländern an, den Straftatbestand des Leugnen und Verharmlosens nur auf von Gerichten untersuchte und gesicherte Kriegsverbrechen aus der Vergangenheit zu beschränken. Also Kriegsverbrechen und Völkermorde, bei denen Gerichte gesagt und nachgewiesen haben, dass sie stattgefunden haben.

Auf DW-Nachfrage teilt das Bundesjustizministerium (BMJ) mit, man habe sich aus “aus guten Gründen” dazu entschieden, die Regelung nicht nur auf vergangene, gesicherte Kriegsverbrechen zu beschränken. “Der Rahmenbeschluss lässt eine solche Beschränkung nämlich nur hinsichtlich der Tathandlungen des Leugnens und gröblichen Verharmlosens, nicht jedoch hinsichtlich des Billigens zu.” Das könne zu Widersprüchlichkeiten führen, so das BMJ. 

Der Angriffskrieg auf die Ukraine und Reaktionen offline wie online haben gezeigt, dass die Ausweitung der Volksverhetzung auf Leugnen und Verharmlosen von Kriegsverbrechen kein bloßer Papiertiger bleiben könnte. Die Einschätzung, dass die Änderung Anwendung finden wird, ohne die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken, teilt auch Aziz Epik von der Universität Hamburg.

Er weist gleichzeitig darauf hin, dass es nicht auszuschließen ist, dass die Anwendung des neuen Absatzes die Bundesregierung durchaus in “außenpolitisch heikle Situationen” bringen könnte. Wenn deutsche Amtsgerichte etwa darüber entscheiden, ob die Leugnung eines chinesischen Völkerrechtsverbrechen strafbar ist, fällen sie indirekt auch ein Urteil über die Zustände vor Ort in China. Die Bundesregierung könnte dann in die Situation geraten, sich deutlicher positionieren zu müssen, als dies bislang geschieht.

Sollte die Gesetzesänderung den Bundestag passieren, könnten also bald deutsche Gerichte den Umgang und die Bewertung von Kriegsverbrechen und Völkermorden beeinflussen. Für Josephine Ballon von HateAid ist wichtig, dass dies “mit Augenmaß” geschieht. Doch davon gehe sie aus, denn “Volksverhetzung” sei ohnehin ein hochkomplexer Tatbestand. Viele Begriffe darin ließen einen hohen Interpretationsspielraum zu. Deshalb seien Staatsanwaltschaften und Gerichte schon jetzt sehr vorsichtig und ließen nur in wenigen, gut abgesicherten Fällen Anklagen und Gerichtsprozesse überhaupt zu.

Ob diese nun zunehmen werden, ob auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Einzelpersonen Gebrauch machen werden vom neuen Absatz Fünf, wird sich erst in Monaten und Jahren zeigen.

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