Nachrichten aus Aserbaidschan

Europäischer Gerichtshof verhängte Geldstrafe gegen die Regierung: Sie muss vier Dissidenten eine Entschädigung zahlen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab am 22. Februar seine Entscheidung über vier Anträge aus Aserbaidschan bekannt.

Unter Bezugnahme auf die Website „aihmaz.org“ berichtete Community TV, dass in der von Rasim Isagov und drei weiteren Klägern gegen Aserbaidschan eingereichten Klage die Kläger – Rasim Isagov, Ali Abdullayev, Mubariz Abdulkarimov und Rauf Abdurakhmanli – behaupteten, dass dies ein Eingriff in ihre Rechte sei war rechtswidrig. Sie beklagten, dass Freiheit und Immunität, Meinungsfreiheit und ein faires Verfahren nicht gewährleistet seien. Die Beschwerdeführer A.Abdullayev, M.Abdulkarimov und Rauf Abdurakhmanli erhoben ebenfalls Einwände gegen die Verletzung von Artikel 18 der Konvention.

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Der Fall eines der Beschwerdeführer, R. Isakov, betraf seine Festnahme und verwaltungsrechtliche Verurteilung wegen der Verteilung von Flugblättern. Der Beschwerdeführer, ein Mitglied der oppositionellen Aserbaidschanischen Volksfrontpartei, wurde am 22. Dezember 2014 festgenommen und gemäß Artikel 39.1 (Verstoß gegen Wahl- oder Referendumswahlkampfregeln), Artikel 296 (geringfügiger Rowdytum) und Artikel 310 (Verordnung über Ordnungswidrigkeiten) angeklagt ). Er wurde im Rahmen der Artikel des Ungehorsams (Missachtung der rechtmäßigen Anordnung der Polizei) zu 5 Tagen Verwaltungshaft verurteilt.

Offiziellen Angaben zufolge fragte der Bewerber am Tag vor der Kommunalwahl: „Wohin gehen wir?“. Es zeigt, dass du fragst. Er verteilte schriftliche Flugblätter, kam der Aufforderung der Polizei, das Verteilen von Flugblättern einzustellen, nicht nach und fing an, laut zu fluchen, ohne sich an jemanden zu wenden. Der Beschwerdeführer machte vor den örtlichen Gerichten geltend, dass die von ihm verteilten Broschüren keinen Inhalt im Zusammenhang mit dem Wahlkampf enthielten, nicht geflucht hätten und keine Maßnahmen ergriffen hätten, die den Gehorsam gegenüber der Polizei missachtet hätten. Die örtlichen Gerichte berücksichtigten seine Ansprüche jedoch nicht.

Während der Einreichung der Anträge gab die Regierung gegenüber dem EGMR eine einseitige Erklärung ab. Die Regierung akzeptierte die angeblichen Verstöße der Beschwerdeführer gegen die Artikel 5, 6 und 10 der Konvention und bot an, diese Verstöße durch die Zahlung einer Entschädigung zu kompensieren. Das Gericht akzeptierte die Erklärung der Regierung.

Nach der Entscheidung des EGMR muss die Regierung innerhalb von drei Monaten 5.800 Euro an R. Isagov und 6.000 Euro an jeden der anderen Antragsteller zahlen. Darüber hinaus müssen insgesamt 2.000 Euro an den gesetzlichen Vertreter der Antragsteller gezahlt werden.

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