Deutschland

NS-Prozess gegen 101-Jährigen wird fortgesetzt

Ein mutmaßlicher früherer Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen steht wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3500 Fällen vor Gericht.

Die Taten, die Josef S. zur Last gelegt werden, liegen bis zu 80 Jahre zurück. Der Angeklagte ist 101 Jahre alt und laut Gutachter nur zwei bis drei Stunden täglich vernehmungsfähig. Es dürfte daher einer der allerletzten Fälle sein, in denen sich mutmaßliche NS-Verbrecher gerichtlich verantworten müssen.

Josef S. soll zwischen Oktober 1941 und Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen bei Berlin als Wachmann gearbeitet haben, was er bestreitet. Aus Personalakten des KZs geht jedenfalls hervor, dass Josef S. Mitglied verschiedener SS-Totenkopfwachbataillons war. Durch einen Vergleich historischer Fotos mit späteren Aufnahmen konnte seine Tätigkeit in Sachsenhausen laut einer Gutachterin nicht eindeutig belegt werden.

Die Taten, die Josef S. zur Last gelegt werden, liegen bis zu 80 Jahre zurück. Der Angeklagte ist 101 Jahre alt und laut Gutachter nur zwei bis drei Stunden täglich vernehmungsfähig. Es dürfte daher einer der allerletzten Fälle sein, in denen sich mutmaßliche NS-Verbrecher gerichtlich verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zwischen 1942 und 1945 “wissentlich und willentlich” Hilfe zur Ermordung von KZ-Insassen geleistet zu haben: Beihilfe zum Mord, wie es juristisch heißt, in 3518 Fällen. Konkret geht es laut dem Gericht unter anderem um Beihilfe zur Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen und um Beihilfe zur Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas. Häftlinge seien ebenso “durch die Schaffung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen” ums Leben gekommen.

Das KZ Sachsenhausen

Das Konzentrationslager Sachsenhausen in Oranienburg nördlich von Berlin nahm während der NS-Zeit eine Sonderstellung ein: Es diente seit seiner Fertigstellung 1936 als Modell für weitere KZ, war später Verwaltungszentrale des gesamten KZ-Systems und ein Schulungslager der SS.

Insgesamt waren mehr als 200.000 Menschen hier inhaftiert. Zehntausende wurden erschossen, vergast, starben an grausamen medizinischen Versuchen oder schlicht an den unmenschlichen Haftbedingungen. Noch Ende April 1945, als die Rote Armee kurz vor Oranienburg stand, trieb die SS mehr als 30.000 Menschen auf sogenannte Todesmärsche, wobei weitere tausende Häftlinge starben.

Der Prozess gegen Josef S. hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres begonnen. Ein historischer Gutachter berichtete ausführlich über das KZ Sachsenhausen und die dortigen Zustände. An dem Verfahren sind auch 16 Nebenkläger beteiligt, darunter zehn Überlebende der NS-Verbrechen.

Ende Februar dieses Jahres wurde etwa der 98-jährige Alfons Studzinski per Videoschalte befragt, der 1940 mit 15 Jahren als politischer Häftling nach Sachsenhausen kam. Als Zeuge schilderte er unter anderem, wie Mithäftlinge aus Verzweiflung in die Sperranlagen des Konzentrationslagers liefen und dort von der SS erschossen wurden. “Aufhängen war keine Möglichkeit”, sagte Studzinski. Er berichtete auch von Strafmaßnahmen wie stundenlanges Stehen auf dem Appellplatz, Hinrichtungen von Häftlingen durch die SS und den Todesmarsch vom 21. April bis zum 3. Mai 1945, der für ihn mit der Befreiung endete.

Auf die Frage des vorsitzenden Richters Udo Lechtermann an den Angeklagten, ob er Alfons Studzinski nach Abschluss der Vernehmung noch etwas sagen wolle, reagierte Josef S. mit einem Nein.

Oberstaatsanwalt Thomas Will leitet die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen im baden-württembergischen Ludwigsburg. Seit ihrer Gründung 1958 sammelt die Einrichtung Informationen für staatsanwaltliche Vorermittlungen gegen NS-Verbrecher und treibt die staatsanwaltlichen Ermittlungen der Bundesländer voran. Will hat auch für diesen Prozess entscheidende Vorarbeit geleistet.

Sollte man einem Greis noch den Prozess machen wegen Taten, die 80 Jahre zurückliegen, und zwar einem vergleichsweise ‘kleinen Rädchen’ im großen Getriebe der nationalsozialistischen Tötungsmaschine, fragte die Deutsche Welle Thomas Will bei Prozessbeginn im Oktober. Er meint: unbedingt ja, auch weil eine Verjährung von Mord gesetzlich ausgeschlossen werde, gerade vor dem Hintergrund der NS-Massenverbrechen. “Ziel eines Strafverfahrens ist stets die Feststellung der individuellen strafrechtlichen Schuld”, sagte Will.

Aber worin diese individuelle Schuld bestehen kann, das hat sich in der juristischen Praxis seit dem Urteil gegen den ehemaligen KZ-Aufseher John Demjanjuk 2011 verändert. Bis dahin galt der Nachweis einer direkten persönlichen Beteiligung an Tötungen als Bedingung für eine Strafverfolgung. Frühere KZ-Wachleute traten zwar auch schon in den 60er und 70er Jahren in NS-Prozessen auf, allerdings nur als Zeugen. Geändert hat sich seit 2011, so Will, “dass bereits die allgemeine Dienstausübung in einem Konzentrationslager während erkennbarer systematischer Mordtaten eine Strafbarkeit wegen Beihilfe hierzu begründen kann, soweit entsprechende Feststellungen in der Hauptverhandlung dies tragen”.

Demjanjuk war 2011 in München im Alter von 91 Jahren wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 28.000 Fällen zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. In dem Urteil hieß es, Demjanjuk sei Teil der Nazi-Vernichtungsmaschinerie gewesen. Seitdem sind mehrere weitere Männer verurteilt worden, weil sie nach dem Urteil des Gerichts durch ihren Wachdienst Beihilfe geleistet haben und wussten, dass systematisch Morde begangen oder Häftlinge mit Todesabsicht unterversorgt wurden (“wissentlich und willentlich”).

Ob es bei den ganz wenigen verbleibenden Fällen jeweils noch zum Prozess kommt, ist oft eine Frage der Verhandlungsfähigkeit der Hochbetagten. Für den Angeklagten Josef S. wurde extra ein Ruheraum eingerichtet.

In der Verhandlung gegen den 101-Jährigen geht es am 10. März weiter. Dann soll laut dem Plan ein israelischer Nebenkläger vernommen und ein psychiatrischer Sachverständiger unter anderem zum Thema“Erinnerung und Verdrängung” befragt werden. Die Aussagen eines weiteren Nebenklägers sowie einer Nebenklägerin aus Frankreich werden am Tag darauf erwartet. Noch sind Verhandlungstage bis Ende April geplant.

Konzentrationslager Sachsenhausen
Deutschland KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen

Die Taten, die Josef S. zur Last gelegt werden, liegen bis zu 80 Jahre zurück. Der Angeklagte ist 101 Jahre alt und laut Gutachter nur zwei bis drei Stunden täglich vernehmungsfähig. Es dürfte daher einer der allerletzten Fälle sein, in denen sich mutmaßliche NS-Verbrecher gerichtlich verantworten müssen.

Josef S. soll zwischen Oktober 1941 und Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen bei Berlin als Wachmann gearbeitet haben, was er bestreitet. Aus Personalakten des KZs geht jedenfalls hervor, dass Josef S. Mitglied verschiedener SS-Totenkopfwachbataillons war. Durch einen Vergleich historischer Fotos mit späteren Aufnahmen konnte seine Tätigkeit in Sachsenhausen laut einer Gutachterin nicht eindeutig belegt werden.

Das KZ Sachsenhausen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zwischen 1942 und 1945 “wissentlich und willentlich” Hilfe zur Ermordung von KZ-Insassen geleistet zu haben: Beihilfe zum Mord, wie es juristisch heißt, in 3518 Fällen. Konkret geht es laut dem Gericht unter anderem um Beihilfe zur Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen und um Beihilfe zur Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas. Häftlinge seien ebenso “durch die Schaffung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen” ums Leben gekommen.

Das Konzentrationslager Sachsenhausen in Oranienburg nördlich von Berlin nahm während der NS-Zeit eine Sonderstellung ein: Es diente seit seiner Fertigstellung 1936 als Modell für weitere KZ, war später Verwaltungszentrale des gesamten KZ-Systems und ein Schulungslager der SS.

Insgesamt waren mehr als 200.000 Menschen hier inhaftiert. Zehntausende wurden erschossen, vergast, starben an grausamen medizinischen Versuchen oder schlicht an den unmenschlichen Haftbedingungen. Noch Ende April 1945, als die Rote Armee kurz vor Oranienburg stand, trieb die SS mehr als 30.000 Menschen auf sogenannte Todesmärsche, wobei weitere tausende Häftlinge starben.

Der Prozess gegen Josef S. hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres begonnen. Ein historischer Gutachter berichtete ausführlich über das KZ Sachsenhausen und die dortigen Zustände. An dem Verfahren sind auch 16 Nebenkläger beteiligt, darunter zehn Überlebende der NS-Verbrechen.

Ein überlebender Häftling berichtet

Ende Februar dieses Jahres wurde etwa der 98-jährige Alfons Studzinski per Videoschalte befragt, der 1940 mit 15 Jahren als politischer Häftling nach Sachsenhausen kam. Als Zeuge schilderte er unter anderem, wie Mithäftlinge aus Verzweiflung in die Sperranlagen des Konzentrationslagers liefen und dort von der SS erschossen wurden. “Aufhängen war keine Möglichkeit”, sagte Studzinski. Er berichtete auch von Strafmaßnahmen wie stundenlanges Stehen auf dem Appellplatz, Hinrichtungen von Häftlingen durch die SS und den Todesmarsch vom 21. April bis zum 3. Mai 1945, der für ihn mit der Befreiung endete.

Mord und Beihilfe zum Mord verjähren nicht

Auf die Frage des vorsitzenden Richters Udo Lechtermann an den Angeklagten, ob er Alfons Studzinski nach Abschluss der Vernehmung noch etwas sagen wolle, reagierte Josef S. mit einem Nein.

Oberstaatsanwalt Thomas Will leitet die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen im baden-württembergischen Ludwigsburg. Seit ihrer Gründung 1958 sammelt die Einrichtung Informationen für staatsanwaltliche Vorermittlungen gegen NS-Verbrecher und treibt die staatsanwaltlichen Ermittlungen der Bundesländer voran. Will hat auch für diesen Prozess entscheidende Vorarbeit geleistet.

Sollte man einem Greis noch den Prozess machen wegen Taten, die 80 Jahre zurückliegen, und zwar einem vergleichsweise ‘kleinen Rädchen’ im großen Getriebe der nationalsozialistischen Tötungsmaschine, fragte die Deutsche Welle Thomas Will bei Prozessbeginn im Oktober. Er meint: unbedingt ja, auch weil eine Verjährung von Mord gesetzlich ausgeschlossen werde, gerade vor dem Hintergrund der NS-Massenverbrechen. “Ziel eines Strafverfahrens ist stets die Feststellung der individuellen strafrechtlichen Schuld”, sagte Will.

Wendepunkt Demjanjuk-Urteil

Aber worin diese individuelle Schuld bestehen kann, das hat sich in der juristischen Praxis seit dem Urteil gegen den ehemaligen KZ-Aufseher John Demjanjuk 2011 verändert. Bis dahin galt der Nachweis einer direkten persönlichen Beteiligung an Tötungen als Bedingung für eine Strafverfolgung. Frühere KZ-Wachleute traten zwar auch schon in den 60er und 70er Jahren in NS-Prozessen auf, allerdings nur als Zeugen. Geändert hat sich seit 2011, so Will, “dass bereits die allgemeine Dienstausübung in einem Konzentrationslager während erkennbarer systematischer Mordtaten eine Strafbarkeit wegen Beihilfe hierzu begründen kann, soweit entsprechende Feststellungen in der Hauptverhandlung dies tragen”.

Demjanjuk war 2011 in München im Alter von 91 Jahren wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 28.000 Fällen zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. In dem Urteil hieß es, Demjanjuk sei Teil der Nazi-Vernichtungsmaschinerie gewesen. Seitdem sind mehrere weitere Männer verurteilt worden, weil sie nach dem Urteil des Gerichts durch ihren Wachdienst Beihilfe geleistet haben und wussten, dass systematisch Morde begangen oder Häftlinge mit Todesabsicht unterversorgt wurden (“wissentlich und willentlich”).

Ob es bei den ganz wenigen verbleibenden Fällen jeweils noch zum Prozess kommt, ist oft eine Frage der Verhandlungsfähigkeit der Hochbetagten. Für den Angeklagten Josef S. wurde extra ein Ruheraum eingerichtet.

In der Verhandlung gegen den 101-Jährigen geht es am 10. März weiter. Dann soll laut dem Plan ein israelischer Nebenkläger vernommen und ein psychiatrischer Sachverständiger unter anderem zum Thema“Erinnerung und Verdrängung” befragt werden. Die Aussagen eines weiteren Nebenklägers sowie einer Nebenklägerin aus Frankreich werden am Tag darauf erwartet. Noch sind Verhandlungstage bis Ende April geplant.

Nachrichten

Ähnliche Artikel

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"