Kenia: Gericht stoppt geplante Verfassungsänderung
Kenias Präsident Uhuru Kenyatta wollte das Wahlrecht ändern. Doch er hatte auch seine eigenen Interessen dabei im Blick.
Es ging dem Gericht im Wesentlichen um das Verfahren für den Vorstoß von Präsident Uhuru Kenyatta. “Der Präsident kann keine Verfassungszusätze oder -änderungen durch eine Volksinitiative einleiten”, erklärte Gerichtspräsidentin Martha Koome in Nairobi. “Die Verfassungsänderung von 2020 ist verfassungswidrig.” Damit ist der Prozess, der mehr Parlamentssitze und neue Posten in der Exekutive schaffen sollte, vier Monate vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen blockiert.
Eine Mehrheit der sieben Richter war jedoch der Ansicht, dass eine Änderung des Regierungssystems grundsätzlich möglich sei. Sie könne beispielsweise vom Parlament oder Bürgern initiiert werden, aber nicht von Regierungsmitgliedern. Der Präsident hätte demnach das Verfahren nicht einleiten dürfen.
Es ging dem Gericht im Wesentlichen um das Verfahren für den Vorstoß von Präsident Uhuru Kenyatta. “Der Präsident kann keine Verfassungszusätze oder -änderungen durch eine Volksinitiative einleiten”, erklärte Gerichtspräsidentin Martha Koome in Nairobi. “Die Verfassungsänderung von 2020 ist verfassungswidrig.” Damit ist der Prozess, der mehr Parlamentssitze und neue Posten in der Exekutive schaffen sollte, vier Monate vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen blockiert.
Kenyatta hatte angekündigt, das kenianische Wahlsystem gerechter und inklusiver gestalten zu wollen. Die von ihm vorgeschlagenen Änderungen sollten das geltende Mehrheitswahlrecht reformieren, um das Wahlergebnis in der häufig nach ethnischen Gruppen zersplitterten politischen Landschaft besser abzubilden. Dies sollte auch regelmäßigen Gewaltexzessen am Rande von Wahlen vorbeugen.
Kenyattas Wahlrechtsreform
Kritiker warfen dem 60-Jährigen hingegen vor, er habe es darauf abgesehen, länger an der Macht zu bleiben. Denn vorgesehen war auch die Einführung des Amtes eines Ministerpräsidenten. Kenyatta, der sich als Präsident nach zwei Amtszeiten nicht zur Wiederwahl stellen darf, hätte so Aussichten darauf gehabt, als Ministerpräsident weiterzuregieren.
Bereits im vergangenen August hatte das nationale Berufungsgericht in Nairobi die gerichtliche Einstufung der Pläne einer umfassenden Wahlrechtsreform als verfassungswidrig bestätigt.
fab/qu (afp, rtre)
Es ging dem Gericht im Wesentlichen um das Verfahren für den Vorstoß von Präsident Uhuru Kenyatta. “Der Präsident kann keine Verfassungszusätze oder -änderungen durch eine Volksinitiative einleiten”, erklärte Gerichtspräsidentin Martha Koome in Nairobi. “Die Verfassungsänderung von 2020 ist verfassungswidrig.” Damit ist der Prozess, der mehr Parlamentssitze und neue Posten in der Exekutive schaffen sollte, vier Monate vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen blockiert.
Eine Mehrheit der sieben Richter war jedoch der Ansicht, dass eine Änderung des Regierungssystems grundsätzlich möglich sei. Sie könne beispielsweise vom Parlament oder Bürgern initiiert werden, aber nicht von Regierungsmitgliedern. Der Präsident hätte demnach das Verfahren nicht einleiten dürfen.
Kenyattas Wahlrechtsreform
Kenyatta hatte angekündigt, das kenianische Wahlsystem gerechter und inklusiver gestalten zu wollen. Die von ihm vorgeschlagenen Änderungen sollten das geltende Mehrheitswahlrecht reformieren, um das Wahlergebnis in der häufig nach ethnischen Gruppen zersplitterten politischen Landschaft besser abzubilden. Dies sollte auch regelmäßigen Gewaltexzessen am Rande von Wahlen vorbeugen.
Kritiker warfen dem 60-Jährigen hingegen vor, er habe es darauf abgesehen, länger an der Macht zu bleiben. Denn vorgesehen war auch die Einführung des Amtes eines Ministerpräsidenten. Kenyatta, der sich als Präsident nach zwei Amtszeiten nicht zur Wiederwahl stellen darf, hätte so Aussichten darauf gehabt, als Ministerpräsident weiterzuregieren.
Bereits im vergangenen August hatte das nationale Berufungsgericht in Nairobi die gerichtliche Einstufung der Pläne einer umfassenden Wahlrechtsreform als verfassungswidrig bestätigt.
fab/qu (afp, rtre)