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Viele Corona-Schutzmaßnahmen fallen weg

Generelle Maskenpflichten beim Einkaufen oder in Schulen sind nun in weiten Teilen Deutschlands vorbei. Aber zahlreiche Bürger wollen den Virus-Schutz laut einer Umfrage freiwillig beim Shoppen weiter tragen.

Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sind die meisten staatlichen Alltagsbeschränkungen in weiten Teilen Deutschlands beendet. Trotz weiter hoher Infektionszahlen sieht der neue bundesweite Rechtsrahmen seit diesem Sonntag nur wenige allgemeine Schutzmaßnahmen vor. Möglich sind in fast allen Bundesländern damit noch Maskenpflichten etwa in Praxen, Pflegeheimen, Kliniken, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen. Bundesweit gilt weiter Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind zahlreiche Auflagen nun ausgelaufen, die Millionen Menschen seit Monaten gewohnt waren – darunter Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) oder für Geimpfte und Genesene (2G) etwa in Restaurants, Kultur- oder Freizeiteinrichtungen. 

Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sind die meisten staatlichen Alltagsbeschränkungen in weiten Teilen Deutschlands beendet. Trotz weiter hoher Infektionszahlen sieht der neue bundesweite Rechtsrahmen seit diesem Sonntag nur wenige allgemeine Schutzmaßnahmen vor. Möglich sind in fast allen Bundesländern damit noch Maskenpflichten etwa in Praxen, Pflegeheimen, Kliniken, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen. Bundesweit gilt weiter Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

Unabhängig von staatlichen Regeln können Firmen, Geschäfte und andere Einrichtungen nach Hausrecht weiterhin Vorgaben wie Maskenpflichten beibehalten. Das weitgehende Ende der Maßnahmen zur Corona-Eindämmung hatte die Ampel-Koalition gegen Proteste unter anderem aus den Ländern durchgesetzt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass keine bundesweite Überlastung des Gesundheitswesens bestehe und im Notfall regional weiter schärfere Regeln erlassen werden können.

Firmen können Maskenpflicht beibehalten

Weitergehende Vorgaben gelten zunächst nur noch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die beiden Länder nutzen als vorerst einzige die so genannte Hotspot-Regel des Infektionsschutzgesetzes. Sie ermöglicht weitergehende Vorgaben, wenn das Landesparlament eine regional drohende kritische Lage für die Kliniken feststellt. Die anderen Länder machen davon vorerst nicht Gebrauch und bemängelten zu unsichere rechtliche Kriterien im Bundesgesetz. Es gilt vorerst bis 23. September, dann könnte eine Anschlussregelung zum Herbst folgen.

Ein Großteil der Deutschen will laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA nach Ende der Maskenpflicht beim Einkaufen weiterhin Maske tragen. 63 Prozent der Befragten sprechen sich laut einem Bericht der “Bild am Sonntag” für das Maskentragen aus. 29 Prozent geben an, dass sie dies nicht tun möchten. Acht Prozent der Umfrageteilnehmer wollen sich nicht festlegen.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet 74.053 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Das sind 37.171 Fälle weniger als am Sonntag vor einer Woche, als 111.224 positive Tests gemeldet wurden. Insgesamt liegt damit in Deutschland die Zahl der bestätigten Infektionen bei mehr als 21,62 Millionen. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 1457,9 von 1531,5 am Vortag.

Auch nach dem weitgehenden Auslaufen der Corona-Schutzmaßnahmen soll es nach Angaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner kostenlose Impfmöglichkeiten und Testangebote geben. “Die Pandemie ist nicht überwunden. Deshalb werde ich als Finanzminister dafür sorgen, dass es weiter kostenlose Tests und Impfangebote gibt”, sagte Lindner der “Bild am Sonntag”. “Empfindliche Freiheitseinschränkungen” im ganzen Land seien jedoch nicht mehr verhältnismäßig, da gegenwärtig keine Überlastung des Gesundheitssystems drohe. Die Abschaffung der Schutzmaßnahmen hatte in der Ampel-Koalition vor allem die FDP durchgesetzt.

Mit Blick auf die anstehende Entscheidung über eine Impfpflicht im Bundestag sagte Lindner: “Die Argumente für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 sind eher schlechter geworden.” Denn die Impfung verhindere nicht die Weitergabe der Krankheit. Sie schütze aber vor schweren Verläufen. 

Die Impfpflicht ist umstritten. Am kommenden Donnerstag soll der Bundestag endgültig entscheiden, ob eine Impfpflicht gegen das Coronavirus kommt, für wen sie gelten soll und wie sie umgesetzt werden könnte. Allerdings war zuletzt unklar, welches der konkurrierenden Modelle eine Mehrheit bekommt. Auf dem Tisch liegen unter anderem Anträge für eine Impfpflicht ab 18 Jahren sowie ab 50 mit vorgeschalteter Beratungspflicht – jedoch auch Anträge gegen jede Pflicht.

nob/as (dpa, rtr, afp)

Deutschland | Innenstadt in Bremen
Deutschland | Koalitionsausschuss im Bundestag - Entlastungspaket Energiepreise
Symbolbild Debatte zur Impfpflicht im Deutschen Bundestag

Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sind die meisten staatlichen Alltagsbeschränkungen in weiten Teilen Deutschlands beendet. Trotz weiter hoher Infektionszahlen sieht der neue bundesweite Rechtsrahmen seit diesem Sonntag nur wenige allgemeine Schutzmaßnahmen vor. Möglich sind in fast allen Bundesländern damit noch Maskenpflichten etwa in Praxen, Pflegeheimen, Kliniken, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen. Bundesweit gilt weiter Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind zahlreiche Auflagen nun ausgelaufen, die Millionen Menschen seit Monaten gewohnt waren – darunter Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) oder für Geimpfte und Genesene (2G) etwa in Restaurants, Kultur- oder Freizeiteinrichtungen. 

Firmen können Maskenpflicht beibehalten

Unabhängig von staatlichen Regeln können Firmen, Geschäfte und andere Einrichtungen nach Hausrecht weiterhin Vorgaben wie Maskenpflichten beibehalten. Das weitgehende Ende der Maßnahmen zur Corona-Eindämmung hatte die Ampel-Koalition gegen Proteste unter anderem aus den Ländern durchgesetzt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass keine bundesweite Überlastung des Gesundheitswesens bestehe und im Notfall regional weiter schärfere Regeln erlassen werden können.

Weitergehende Vorgaben gelten zunächst nur noch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die beiden Länder nutzen als vorerst einzige die so genannte Hotspot-Regel des Infektionsschutzgesetzes. Sie ermöglicht weitergehende Vorgaben, wenn das Landesparlament eine regional drohende kritische Lage für die Kliniken feststellt. Die anderen Länder machen davon vorerst nicht Gebrauch und bemängelten zu unsichere rechtliche Kriterien im Bundesgesetz. Es gilt vorerst bis 23. September, dann könnte eine Anschlussregelung zum Herbst folgen.

Ein Großteil der Deutschen will laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA nach Ende der Maskenpflicht beim Einkaufen weiterhin Maske tragen. 63 Prozent der Befragten sprechen sich laut einem Bericht der “Bild am Sonntag” für das Maskentragen aus. 29 Prozent geben an, dass sie dies nicht tun möchten. Acht Prozent der Umfrageteilnehmer wollen sich nicht festlegen.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet 74.053 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Das sind 37.171 Fälle weniger als am Sonntag vor einer Woche, als 111.224 positive Tests gemeldet wurden. Insgesamt liegt damit in Deutschland die Zahl der bestätigten Infektionen bei mehr als 21,62 Millionen. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 1457,9 von 1531,5 am Vortag.

Sieben-Tage-Inzidenz sinkt

Auch nach dem weitgehenden Auslaufen der Corona-Schutzmaßnahmen soll es nach Angaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner kostenlose Impfmöglichkeiten und Testangebote geben. “Die Pandemie ist nicht überwunden. Deshalb werde ich als Finanzminister dafür sorgen, dass es weiter kostenlose Tests und Impfangebote gibt”, sagte Lindner der “Bild am Sonntag”. “Empfindliche Freiheitseinschränkungen” im ganzen Land seien jedoch nicht mehr verhältnismäßig, da gegenwärtig keine Überlastung des Gesundheitssystems drohe. Die Abschaffung der Schutzmaßnahmen hatte in der Ampel-Koalition vor allem die FDP durchgesetzt.

Lindner: keine Überlastung des Gesundheitssystems

Mit Blick auf die anstehende Entscheidung über eine Impfpflicht im Bundestag sagte Lindner: “Die Argumente für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 sind eher schlechter geworden.” Denn die Impfung verhindere nicht die Weitergabe der Krankheit. Sie schütze aber vor schweren Verläufen. 

Die Impfpflicht ist umstritten. Am kommenden Donnerstag soll der Bundestag endgültig entscheiden, ob eine Impfpflicht gegen das Coronavirus kommt, für wen sie gelten soll und wie sie umgesetzt werden könnte. Allerdings war zuletzt unklar, welches der konkurrierenden Modelle eine Mehrheit bekommt. Auf dem Tisch liegen unter anderem Anträge für eine Impfpflicht ab 18 Jahren sowie ab 50 mit vorgeschalteter Beratungspflicht – jedoch auch Anträge gegen jede Pflicht.

nob/as (dpa, rtr, afp)

Bundestag entscheidet über Impfpflicht

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