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Schluss mit dem “Wilden Westen” im Internet

Das Internet kann ungemütlich sein. Es gibt Hass, Propaganda und nur wenige Regeln. In der EU soll bald gelten: Was offline illegal ist, soll es auch online sein und einigt sich auf ein Gesetz über digitale Dienste.

Seit Januar haben EU-Unterhändler über neue Regeln für Internetfirmen und Plattformbetreiber verhandelt. Nun haben sie sich auf europaweit einheitliche Richtlinien zum Schutz vor illegalen Inhalten geeinigt. Sie sollen spätestens ab 2024 gelten.

Der sogenannte Digital Services Act (DSA), auf den sich Unterhändler der EU-Staaten, des Europäische Parlaments und der Kommission in der Nacht zum Samstag nach einem letzten Verhandlungsmarathon geeinigt haben, sieht vor, dass Online-Plattformen wie Soziale Netzwerke und Onlinehändler Maßnahmen ergreifen müssen, um Nutzerinnen und Nutzer vor illegalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen zu schützen. Inhalte wie Hassrede, schädliche Desinformation und Kriegspropaganda müssen künftig schneller entfernt werden. Sehr große Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU wie Facebook, Amazon oder Google müssen deutlich mehr Regeln befolgen als kleinere.

Seit Januar haben EU-Unterhändler über neue Regeln für Internetfirmen und Plattformbetreiber verhandelt. Nun haben sie sich auf europaweit einheitliche Richtlinien zum Schutz vor illegalen Inhalten geeinigt. Sie sollen spätestens ab 2024 gelten.

EU-Kommissionspräsident Ursula von der Leyen nannte die Einigung “historisch”. “Unsere neuen Regeln werden die Online-Nutzer schützen, die freie Meinungsäußerung gewährleisten und den Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen.” Dies sei ein starkes Signal für die Menschen, Unternehmen und Länder weltweit. “Es verleiht dem Grundsatz, dass das, was offline illegal ist, online illegal sein sollte, praktische Wirkung.”

Viel Lob

Die für Digitales zuständige Vizekommissionschefin Margrethe Vestager erklärte: Plattformen sollten ihre Entscheidungen zur Content-Moderation transparent machen, sie sollten verhindern, dass gefährliche Desinformation sich viral verbreitet und unsichere Produkte auf Online-Marktplätzen angeboten werden.

Der auch für Cybersicherheit zuständige Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte, der DSA werde die Online-Welt verändern und die enorme Marktmacht der großen Konzerne einschränken. Ein wichtiger Meilenstein für die EU-Bürger”, sagte Breton, der das Internet mehrfach als digitalen “Wilden Westen” bezeichnet hatte.

Auch aus Deutschland kam Zustimmung. Der Bundesminister für Digitales, Volker Wissing (FDP), erklärte, der Digital Services Act stärke die Nutzerrechte und setze klare Standards für die Regulierung von Online-Plattformen. Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und ehemalige Grünen-Europaabgeordnete, Sven Giegold, sagte, Europa schaffe mit dem Digital Services Act “weltweit die schärfsten Standards” für ein freies und demokratisches Internet. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lobte die Übereinkunft.

Künftig soll grundsätzlich gelten, dass die Unternehmen illegale Inhalte wie Hassrede, Gewaltaufrufe oder Terrorpropaganda zügig entfernen müssen, wenn sie darüber informiert werden. Richtwert sind 24 Stunden. Nutzer sollen solche Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern. Onlineplattformen sollen zudem Nutzerinnen und Nutzer sperren, die häufig illegale Inhalte wie Hassreden oder betrügerische Anzeigen verbreiten.

Zugleich soll das Gesetz sicherstellen, dass Meinungsfreiheit grundsätzlich geschützt bleibt. So soll ein Unterschied gemacht werden zwischen illegalen Inhalten und solchen, die zwar schädlich sind, aber unter die Meinungsfreiheit fallen.

Neben einheitlichen Regeln zur Entfernung von illegalen Inhalten, müssen Onlinehändler beispielsweise künftig sicherstellen, dass Verbraucher sichere Produkte oder Dienstleistungen online kaufen können. Künftig soll dafür das “Kenne deinen Geschäftskunden”-Prinzip gelten, das Online-Marktplätze verpflichtet, ihre Händler nachzuverfolgen.

Der nun beschlossene Text muss noch juristisch geprüft und formal vom Rat der EU und dem EU-Parlament angenommen werden. Dies gilt als Formsache. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dann 15 Monate Zeit, die Richtlinien umzusetzen.

qu/ack (dpa, epd, afp)

Polen Warschau | Aktion Stand up for Ukraine mit Ursula von der Leyen

Seit Januar haben EU-Unterhändler über neue Regeln für Internetfirmen und Plattformbetreiber verhandelt. Nun haben sie sich auf europaweit einheitliche Richtlinien zum Schutz vor illegalen Inhalten geeinigt. Sie sollen spätestens ab 2024 gelten.

Der sogenannte Digital Services Act (DSA), auf den sich Unterhändler der EU-Staaten, des Europäische Parlaments und der Kommission in der Nacht zum Samstag nach einem letzten Verhandlungsmarathon geeinigt haben, sieht vor, dass Online-Plattformen wie Soziale Netzwerke und Onlinehändler Maßnahmen ergreifen müssen, um Nutzerinnen und Nutzer vor illegalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen zu schützen. Inhalte wie Hassrede, schädliche Desinformation und Kriegspropaganda müssen künftig schneller entfernt werden. Sehr große Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU wie Facebook, Amazon oder Google müssen deutlich mehr Regeln befolgen als kleinere.

Viel Lob

EU-Kommissionspräsident Ursula von der Leyen nannte die Einigung “historisch”. “Unsere neuen Regeln werden die Online-Nutzer schützen, die freie Meinungsäußerung gewährleisten und den Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen.” Dies sei ein starkes Signal für die Menschen, Unternehmen und Länder weltweit. “Es verleiht dem Grundsatz, dass das, was offline illegal ist, online illegal sein sollte, praktische Wirkung.”

Die für Digitales zuständige Vizekommissionschefin Margrethe Vestager erklärte: Plattformen sollten ihre Entscheidungen zur Content-Moderation transparent machen, sie sollten verhindern, dass gefährliche Desinformation sich viral verbreitet und unsichere Produkte auf Online-Marktplätzen angeboten werden.

Der auch für Cybersicherheit zuständige Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte, der DSA werde die Online-Welt verändern und die enorme Marktmacht der großen Konzerne einschränken. Ein wichtiger Meilenstein für die EU-Bürger”, sagte Breton, der das Internet mehrfach als digitalen “Wilden Westen” bezeichnet hatte.

Auch aus Deutschland kam Zustimmung. Der Bundesminister für Digitales, Volker Wissing (FDP), erklärte, der Digital Services Act stärke die Nutzerrechte und setze klare Standards für die Regulierung von Online-Plattformen. Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und ehemalige Grünen-Europaabgeordnete, Sven Giegold, sagte, Europa schaffe mit dem Digital Services Act “weltweit die schärfsten Standards” für ein freies und demokratisches Internet. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lobte die Übereinkunft.

“Weltweit die schärfsten Standards”

Künftig soll grundsätzlich gelten, dass die Unternehmen illegale Inhalte wie Hassrede, Gewaltaufrufe oder Terrorpropaganda zügig entfernen müssen, wenn sie darüber informiert werden. Richtwert sind 24 Stunden. Nutzer sollen solche Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern. Onlineplattformen sollen zudem Nutzerinnen und Nutzer sperren, die häufig illegale Inhalte wie Hassreden oder betrügerische Anzeigen verbreiten.

Details des DSA

Zugleich soll das Gesetz sicherstellen, dass Meinungsfreiheit grundsätzlich geschützt bleibt. So soll ein Unterschied gemacht werden zwischen illegalen Inhalten und solchen, die zwar schädlich sind, aber unter die Meinungsfreiheit fallen.

Neben einheitlichen Regeln zur Entfernung von illegalen Inhalten, müssen Onlinehändler beispielsweise künftig sicherstellen, dass Verbraucher sichere Produkte oder Dienstleistungen online kaufen können. Künftig soll dafür das “Kenne deinen Geschäftskunden”-Prinzip gelten, das Online-Marktplätze verpflichtet, ihre Händler nachzuverfolgen.

Der nun beschlossene Text muss noch juristisch geprüft und formal vom Rat der EU und dem EU-Parlament angenommen werden. Dies gilt als Formsache. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dann 15 Monate Zeit, die Richtlinien umzusetzen.

qu/ack (dpa, epd, afp)

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