Aus für Veggie-“Wurst” in Frankreich
Würste dürfen in Frankreich bald nur noch Würste heißen, wenn sie aus Fleisch hergestellt wurden. Die fleischverarbeitende Industrie ist entzückt. Gesundheitsexperten sind hingegen alles andere als begeistert.
Vegetarische Ersatzprodukte dürfen in Frankreich künftig nicht mehr als “Wurst” oder “Steak” vermarktet werden: “Die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Fleisch und Fisch in Verbindung gebracht werden, zur Bezeichnung von Erzeugnissen, die nicht zum Tierreich gehören, wird nicht mehr möglich sein”, heißt es in einer neuen Verordnung. Sie tritt demnach am 1. Oktober in Kraft. Frankreich ist das erste Land in der Europäischen Union, das eine solche Beschränkung einführt.
Der französische Fleischindustrieverband Interbev hatte seit langem auf eine solche Regelung gepocht. Sein Präsident Jean-François Guihard begrüßte sie nun als “wesentlichen Schritt zugunsten der Informationstransparenz für die Verbraucher sowie des Erhalts unserer Produkte und unseres Know-hows”.
Vegetarische Ersatzprodukte dürfen in Frankreich künftig nicht mehr als “Wurst” oder “Steak” vermarktet werden: “Die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Fleisch und Fisch in Verbindung gebracht werden, zur Bezeichnung von Erzeugnissen, die nicht zum Tierreich gehören, wird nicht mehr möglich sein”, heißt es in einer neuen Verordnung. Sie tritt demnach am 1. Oktober in Kraft. Frankreich ist das erste Land in der Europäischen Union, das eine solche Beschränkung einführt.
Onav, eine Vereinigung von Wissenschaftlern und Gesundheitsexperten, die sich auf Fleischalternativen spezialisiert hat, kritisierte hingegen, die Maßnahme diene eindeutig dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Fleischindustrie. Zugleich gefährde sie in Frankreich den Übergang zu nachhaltigeren und gesünderen pflanzlichen Alternativen zu Fleisch, dessen Produktion als höchst klimaschädlich gilt.
Nur “ein erster Schritt”?
Die Vermarktungsvorgabe gilt vorerst nur für Produkte, die in Frankreich hergestellt werden. Bauernverbände forderten die Regierung in Paris deshalb auf, sich in Brüssel für eine EU-weite Regelung einzusetzen. Auch Interbev erklärte: “Diese Bestimmung ist ein erster Schritt (…), der auf europäischer Ebene ausgeweitet werden sollte.”
Das EU-Parlament hatte 2020 entschieden, dass Fleischersatzprodukte weiterhin als Burger, Steak oder Wurst gelabelt werden dürfen. Milchersatzprodukte dürfen bis auf wenige Ausnahmen aber nicht mehr als Milch, Käse oder Butter vermarktet werden.
wa/fw (afp, rtr)
Vegetarische Ersatzprodukte dürfen in Frankreich künftig nicht mehr als “Wurst” oder “Steak” vermarktet werden: “Die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Fleisch und Fisch in Verbindung gebracht werden, zur Bezeichnung von Erzeugnissen, die nicht zum Tierreich gehören, wird nicht mehr möglich sein”, heißt es in einer neuen Verordnung. Sie tritt demnach am 1. Oktober in Kraft. Frankreich ist das erste Land in der Europäischen Union, das eine solche Beschränkung einführt.
Der französische Fleischindustrieverband Interbev hatte seit langem auf eine solche Regelung gepocht. Sein Präsident Jean-François Guihard begrüßte sie nun als “wesentlichen Schritt zugunsten der Informationstransparenz für die Verbraucher sowie des Erhalts unserer Produkte und unseres Know-hows”.
Nur “ein erster Schritt”?
Onav, eine Vereinigung von Wissenschaftlern und Gesundheitsexperten, die sich auf Fleischalternativen spezialisiert hat, kritisierte hingegen, die Maßnahme diene eindeutig dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Fleischindustrie. Zugleich gefährde sie in Frankreich den Übergang zu nachhaltigeren und gesünderen pflanzlichen Alternativen zu Fleisch, dessen Produktion als höchst klimaschädlich gilt.
Die Vermarktungsvorgabe gilt vorerst nur für Produkte, die in Frankreich hergestellt werden. Bauernverbände forderten die Regierung in Paris deshalb auf, sich in Brüssel für eine EU-weite Regelung einzusetzen. Auch Interbev erklärte: “Diese Bestimmung ist ein erster Schritt (…), der auf europäischer Ebene ausgeweitet werden sollte.”
Das EU-Parlament hatte 2020 entschieden, dass Fleischersatzprodukte weiterhin als Burger, Steak oder Wurst gelabelt werden dürfen. Milchersatzprodukte dürfen bis auf wenige Ausnahmen aber nicht mehr als Milch, Käse oder Butter vermarktet werden.
wa/fw (afp, rtr)