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Volkswagen lehnt Einigung zu Sklavenarbeit in Brasilien ab

Brasiliens Staatsanwaltschaft wirft Volkswagen vor, auf einer werkseigenen Rinderfarm in den 1970er und 1980er Jahren Arbeiter ausgebeutet zu haben. Nach dem Nein des Autobauers deutet alles auf einen Prozess hin.

Vertreter von Volkswagen do Brasil haben in einer Anhörung zu möglicher Sklavenarbeit auf einer Amazonas-Farm eines Tochterunternehmens den Verhandlungstisch verlassen. Das Unternehmen habe erklärt, kein Interesse an einem außergerichtlichen Abkommen mit der zuständigen Anklagebehörde zu haben, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft in Brasília. Ein solches Abkommen entspricht in Deutschland etwa einer vorprozessualen Einigung.

Es geht um die als “Fazenda Volkswagen” bekannte Farm in Santana do Araguaia im Bundesstaat Pará. Sie wurde in den 1970er Jahren gegründet und von der brasilianischen Militärdiktatur (1964-1985) unterstützt. Der Autokonzern stieg damals in das Fleischgeschäft ein. Die Farm war rund 1390 Quadratkilometer groß und beschäftigte mehrere hundert Arbeiter. 

Vertreter von Volkswagen do Brasil haben in einer Anhörung zu möglicher Sklavenarbeit auf einer Amazonas-Farm eines Tochterunternehmens den Verhandlungstisch verlassen. Das Unternehmen habe erklärt, kein Interesse an einem außergerichtlichen Abkommen mit der zuständigen Anklagebehörde zu haben, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft in Brasília. Ein solches Abkommen entspricht in Deutschland etwa einer vorprozessualen Einigung.

Der Vorschlag der Staatsanwaltschaft sah eine Entschädigung für bereits identifizierte mutmaßlich geschädigte Arbeitnehmer vor sowie ein Programm zur Suche nach anderen Arbeitern, die auf der Farm ebenfalls so behandelt wurden.

Staatsanwaltschaft kündigt weitere Schritte an

Nach dem jetzigen Nein von Volkswagen erklärte die Staatsanwaltschaft in Brasilien, sie bedauere die Haltung des Konzerns, die im Widerspruch zu dem Bekenntnis des Unternehmens zum Land und zu den Menschenrechten stehe. Sie kündigte an, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Maßnahmen zu ergreifen, die für eine wirksame Wiedergutmachung der mutmaßlich von dem Unternehmen verursachten Schäden erforderlich seien.

Ein Sprecher des Autobauers erklärte: “Volkswagen do Brasil weist alle Behauptungen zurück, die in den Protokollen dieser Untersuchung über die Fazenda Vale do Rio Cristalino enthalten sind, und stimmt den einseitigen Darstellungen von Fakten durch Dritte nicht zu.” Die brasilianische Staatsanwaltschaft habe das Unternehmen erst drei Jahre nach Beginn der Untersuchungen informiert.

Die Ermittler hatten VW do Brasil im Mai 2022 vorgeladen. Bei der Anhörung im Juni 2022 ging es auch um eine etwaige Wiedergutmachung für die Arbeiter auf der Farm und für die brasilianische Gesellschaft. Es gehe um einen sehr schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenrechte, der über mehr als zehn Jahre hinweg unter der direkten Beteiligung von Volkswagen stattfand, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Staatsanwalt Rafael Garcia Rodrigues sprach etwa von unwirtlichen Unterkünften auf der Farm. Zudem hätten die Arbeiter die Farm nicht verlassen können. Die Arbeitnehmer und die brasilianische Gesellschaft selbst hätten eine respektvollere Behandlung und eine Wiedergutmachung für den verursachten Schaden verdient.

se/kle (dpa, ard, efe, lusa)

Der für Arbeitsrecht zuständige Generalstaatsanwalt und die Anwälte von VW in Brasilien an einem Tisch

Vertreter von Volkswagen do Brasil haben in einer Anhörung zu möglicher Sklavenarbeit auf einer Amazonas-Farm eines Tochterunternehmens den Verhandlungstisch verlassen. Das Unternehmen habe erklärt, kein Interesse an einem außergerichtlichen Abkommen mit der zuständigen Anklagebehörde zu haben, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft in Brasília. Ein solches Abkommen entspricht in Deutschland etwa einer vorprozessualen Einigung.

Es geht um die als “Fazenda Volkswagen” bekannte Farm in Santana do Araguaia im Bundesstaat Pará. Sie wurde in den 1970er Jahren gegründet und von der brasilianischen Militärdiktatur (1964-1985) unterstützt. Der Autokonzern stieg damals in das Fleischgeschäft ein. Die Farm war rund 1390 Quadratkilometer groß und beschäftigte mehrere hundert Arbeiter. 

Staatsanwaltschaft kündigt weitere Schritte an

Der Vorschlag der Staatsanwaltschaft sah eine Entschädigung für bereits identifizierte mutmaßlich geschädigte Arbeitnehmer vor sowie ein Programm zur Suche nach anderen Arbeitern, die auf der Farm ebenfalls so behandelt wurden.

Nach dem jetzigen Nein von Volkswagen erklärte die Staatsanwaltschaft in Brasilien, sie bedauere die Haltung des Konzerns, die im Widerspruch zu dem Bekenntnis des Unternehmens zum Land und zu den Menschenrechten stehe. Sie kündigte an, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Maßnahmen zu ergreifen, die für eine wirksame Wiedergutmachung der mutmaßlich von dem Unternehmen verursachten Schäden erforderlich seien.

Ein Sprecher des Autobauers erklärte: “Volkswagen do Brasil weist alle Behauptungen zurück, die in den Protokollen dieser Untersuchung über die Fazenda Vale do Rio Cristalino enthalten sind, und stimmt den einseitigen Darstellungen von Fakten durch Dritte nicht zu.” Die brasilianische Staatsanwaltschaft habe das Unternehmen erst drei Jahre nach Beginn der Untersuchungen informiert.

Die Ermittler hatten VW do Brasil im Mai 2022 vorgeladen. Bei der Anhörung im Juni 2022 ging es auch um eine etwaige Wiedergutmachung für die Arbeiter auf der Farm und für die brasilianische Gesellschaft. Es gehe um einen sehr schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenrechte, der über mehr als zehn Jahre hinweg unter der direkten Beteiligung von Volkswagen stattfand, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

VW weist alle Anschuldigungen zurück

Staatsanwalt Rafael Garcia Rodrigues sprach etwa von unwirtlichen Unterkünften auf der Farm. Zudem hätten die Arbeiter die Farm nicht verlassen können. Die Arbeitnehmer und die brasilianische Gesellschaft selbst hätten eine respektvollere Behandlung und eine Wiedergutmachung für den verursachten Schaden verdient.

se/kle (dpa, ard, efe, lusa)

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