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Lebenslange Haft für Polizistenmörder von Kusel

Der Mord an zwei Polizisten auf nächtlicher Streife in Rheinland-Pfalz hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Beamten wollten Wilderer stellen – und wurden erschossen. Nun wurde der Hauptangeklagte verurteilt.

Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.

Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.

Den Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Anfangs hatte auch er unter Mordverdacht gestanden.

Kommissar und Polizeianwärterin getötet

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. “Plötzlich” habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er selbst habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.

Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe “Hinrichtungscharakter” gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Die Verteidigung wiederum hatte für “ein gerechtes Urteil” plädiert, ohne eine konkrete Strafforderung. Aus ihrer Sicht war die Tat “kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge”. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

sti/qu (dpa, afp)

Ein Holzkreuz am Tatort an der Kreisstraße 22 bei Kusel erinnert an die Ermordung der beiden Polizeibeamten

Wilderei mutmaßliches Motiv für Polizistenmord

Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.

Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Kommissar und Polizeianwärterin getötet

Den Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Anfangs hatte auch er unter Mordverdacht gestanden.

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. “Plötzlich” habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er selbst habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.

Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe “Hinrichtungscharakter” gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Die Verteidigung wiederum hatte für “ein gerechtes Urteil” plädiert, ohne eine konkrete Strafforderung. Aus ihrer Sicht war die Tat “kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge”. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

sti/qu (dpa, afp)

Staatsanwaltschaft: Tat hatte “Hinrichtungscharakter”

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