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Deutschland weist nach Todesurteil zwei iranische Diplomaten aus

Die Bundesregierung hat als Reaktion auf das Todesurteil eines Gerichts in Teheran gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd zwei iranische Diplomaten ausgewiesen. Das teilte Außenministerin Annalena Baerbock mit.

Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährigen Sharmahd unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekanntgegeben hatte. Baerbock erklärte, sie habe angesichts des Todesurteils den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. Eine solche Einbestellung gilt als scharfes diplomatisches Mittel.

Ihm sei mitgeteilt worden, “dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren”, teilte die Außenministerin weiter mit. Als Folge habe die Bundesregierung zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen.

Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährigen Sharmahd unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekanntgegeben hatte. Baerbock erklärte, sie habe angesichts des Todesurteils den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. Eine solche Einbestellung gilt als scharfes diplomatisches Mittel.

Baerbock betonte: “Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen.” Die iranische Justiz macht Sharmahd für die Planung mehrerer Terroranschläge verantwortlich. Außerdem legte das Gericht ihm die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Todesstrafen werden im Iran üblicherweise durch Erhängen vollstreckt.

Akzeptieren massive Verletzung der Rechte nicht

In Deutschland hatte auch CDU-Chef Friedrich Merz scharfe Kritik am Todesurteil gegen Sharmahd geäußert. Dies sei ein Affront, schrieb Merz. “Er hatte keinen Anwalt seines Vertrauens und die deutsche Botschaft keinen konsularischen Zugang.” Merz hatte Anfang Januar angekündigt, Sharmahds politische Patenschaft zu übernehmen.

Nach neuen EU-Sanktionen gegen den Iran wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen rund um die jüngste Protestwelle im Iran hatte Teheran am Dienstag Gegensanktionen verhängt – unter anderem gegen Bundestagsabgeordnete. Nach Angaben des iranischen Außenministeriums wurden 23 Personen und 13 Organisationen auf eine Sanktionsliste gesetzt. Betroffen sind unter anderem die Bundestagsabgeordneten Renata Alt (FDP), Roderich Kiesewetter (CDU) sowie Michael Roth (SPD). Sie hatten sich jüngst kritisch zum Iran geäußert. Die Strafmaßnahmen umfassen demnach Einreisesperren und das Einfrieren möglicher Vermögenswerte im Iran. 

haz/sti (dpa, epd)

Iran | Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd in einem Teheraner Revolutionsgericht
Friedrich Merz | CDU-Bundesvorsitzender

Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährigen Sharmahd unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekanntgegeben hatte. Baerbock erklärte, sie habe angesichts des Todesurteils den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. Eine solche Einbestellung gilt als scharfes diplomatisches Mittel.

Ihm sei mitgeteilt worden, “dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren”, teilte die Außenministerin weiter mit. Als Folge habe die Bundesregierung zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen.

Akzeptieren massive Verletzung der Rechte nicht

Baerbock betonte: “Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen.” Die iranische Justiz macht Sharmahd für die Planung mehrerer Terroranschläge verantwortlich. Außerdem legte das Gericht ihm die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Todesstrafen werden im Iran üblicherweise durch Erhängen vollstreckt.

In Deutschland hatte auch CDU-Chef Friedrich Merz scharfe Kritik am Todesurteil gegen Sharmahd geäußert. Dies sei ein Affront, schrieb Merz. “Er hatte keinen Anwalt seines Vertrauens und die deutsche Botschaft keinen konsularischen Zugang.” Merz hatte Anfang Januar angekündigt, Sharmahds politische Patenschaft zu übernehmen.

Nach neuen EU-Sanktionen gegen den Iran wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen rund um die jüngste Protestwelle im Iran hatte Teheran am Dienstag Gegensanktionen verhängt – unter anderem gegen Bundestagsabgeordnete. Nach Angaben des iranischen Außenministeriums wurden 23 Personen und 13 Organisationen auf eine Sanktionsliste gesetzt. Betroffen sind unter anderem die Bundestagsabgeordneten Renata Alt (FDP), Roderich Kiesewetter (CDU) sowie Michael Roth (SPD). Sie hatten sich jüngst kritisch zum Iran geäußert. Die Strafmaßnahmen umfassen demnach Einreisesperren und das Einfrieren möglicher Vermögenswerte im Iran. 

haz/sti (dpa, epd)

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