Iran weist zwei deutsche Diplomaten aus
Vergeltung für die Ausweisung von iranischen Diplomaten: Zwei deutsche Botschaftsangehörige müssen Teheran verlassen.
Angefangen hatte alles mit dem Todesurteil gegen einen Deutsch-Iraner im Februar. Deutschlands Außenministerin Annalena Baerbock griff zu einem der schärfsten Mittel, das die Diplomatie kennt: Sie ließ vor einer Woche zwei Angehörige der iranischen Botschaft in Berlin zu unerwünschten Personen erklären.
Nun kommt eine entsprechende Reaktion aus Teheran. Der Iran hat zwei Angehörige der deutschen Botschaft in Teheran ausgewiesen. “Das Außenministerium hat den deutschen Botschafter einbestellt und ihn über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt”, sagte der Sprecher des iranischen Außenministeriums, Nasser Kanaani, wie die Nachrichtenagentur “Mehr” meldet.
Angefangen hatte alles mit dem Todesurteil gegen einen Deutsch-Iraner im Februar. Deutschlands Außenministerin Annalena Baerbock griff zu einem der schärfsten Mittel, das die Diplomatie kennt: Sie ließ vor einer Woche zwei Angehörige der iranischen Botschaft in Berlin zu unerwünschten Personen erklären.
Irans Außenpolitik gründe auf einer respektvollen Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Wenn dies nicht auf Gegenseitigkeit beruhe, sei Teheran gezwungen, andere Saiten aufzuziehen, so Kanaani. Deutschland mische sich “verantwortungslos in die inneren und rechtlichen Angelegenheiten Irans” ein. Das Auswärtige Amt in Berlin bezeichnete die Entscheidung als “erwartbar”, aber “in keinster Weise gerechtfertigt”.
Todesurteil belastet deutsch-iranisches Verhältnis
Der Fall Djamshid Sharmahd ist Grund für die Störung des diplomatischen Verhältnisses zwischen Deutschland und dem Iran. Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährige Aktivisten und Softwareentwickler wegen “Korruption auf Erden” verurteilt. Der Iran beschuldigt den Deutsch-Iraner der Mitgliedschaft in einer pro-monarchistischen Gruppe, die für einen tödlichen Bombenanschlag 2008 verantwortlich gemacht wird. Gegen das Urteil kann vor Irans Obersten Gericht Berufung eingelegt werden.
Nach dem Teheraner Richterspruch hatte Bundesaußenministerin Baerbock Irans Geschäftsträger in Deutschland ins Auswärtige Amt in Berlin einbestellt und zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft ausgewiesen. Das Auswärtige Amt betonte, die Bundesregierung habe mit der Entscheidung zur Ausweisung der beiden iranischen Diplomaten “in angemessener Weise auf das Todesurteil und die massive Verletzung der Rechte des deutschen Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd reagiert”. Die jetzt verfügte Ausweisung der deutschen Diplomaten sei “willkürlich und ungerechtfertigt, sie haben sich nichts zuschulden kommen lassen”.
AR/pg (dpa, afp, rtr)
Angefangen hatte alles mit dem Todesurteil gegen einen Deutsch-Iraner im Februar. Deutschlands Außenministerin Annalena Baerbock griff zu einem der schärfsten Mittel, das die Diplomatie kennt: Sie ließ vor einer Woche zwei Angehörige der iranischen Botschaft in Berlin zu unerwünschten Personen erklären.
Nun kommt eine entsprechende Reaktion aus Teheran. Der Iran hat zwei Angehörige der deutschen Botschaft in Teheran ausgewiesen. “Das Außenministerium hat den deutschen Botschafter einbestellt und ihn über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt”, sagte der Sprecher des iranischen Außenministeriums, Nasser Kanaani, wie die Nachrichtenagentur “Mehr” meldet.
Todesurteil belastet deutsch-iranisches Verhältnis
Irans Außenpolitik gründe auf einer respektvollen Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Wenn dies nicht auf Gegenseitigkeit beruhe, sei Teheran gezwungen, andere Saiten aufzuziehen, so Kanaani. Deutschland mische sich “verantwortungslos in die inneren und rechtlichen Angelegenheiten Irans” ein. Das Auswärtige Amt in Berlin bezeichnete die Entscheidung als “erwartbar”, aber “in keinster Weise gerechtfertigt”.
Der Fall Djamshid Sharmahd ist Grund für die Störung des diplomatischen Verhältnisses zwischen Deutschland und dem Iran. Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährige Aktivisten und Softwareentwickler wegen “Korruption auf Erden” verurteilt. Der Iran beschuldigt den Deutsch-Iraner der Mitgliedschaft in einer pro-monarchistischen Gruppe, die für einen tödlichen Bombenanschlag 2008 verantwortlich gemacht wird. Gegen das Urteil kann vor Irans Obersten Gericht Berufung eingelegt werden.
Nach dem Teheraner Richterspruch hatte Bundesaußenministerin Baerbock Irans Geschäftsträger in Deutschland ins Auswärtige Amt in Berlin einbestellt und zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft ausgewiesen. Das Auswärtige Amt betonte, die Bundesregierung habe mit der Entscheidung zur Ausweisung der beiden iranischen Diplomaten “in angemessener Weise auf das Todesurteil und die massive Verletzung der Rechte des deutschen Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd reagiert”. Die jetzt verfügte Ausweisung der deutschen Diplomaten sei “willkürlich und ungerechtfertigt, sie haben sich nichts zuschulden kommen lassen”.
AR/pg (dpa, afp, rtr)