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Niederlande ermöglichen Sterbehilfe für Kinder

Wenn ein kleines Kind unheilbar krank ist, ist das für alle Beteiligten unerträglich. Die Entscheidung, das Kind beim Sterben zu unterstützen, ist umstritten.

Die Regierung in den Niederlanden macht den Weg frei für die von dortigen Kinderärzten seit Jahren geforderte Sterbehilfe für unheilbar kranke jüngere Kinder. Wie die Regierung in Den Haag mitteilte, betrifft die Neuregelung eine “kleine Gruppe” von fünf bis zehn Kindern unter zwölf Jahren pro Jahr, “bei denen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht ausreichen, um ihr Leiden zu lindern”.

Die Regelung werde Kinder betreffen, “die an einer so schweren Krankheit oder Störung leiden, dass der Tod unvermeidlich und in absehbarer Zeit zu erwarten ist”, erklärte der niederländische Gesundheitsminister Ernst Kuipers. Sterbehilfe werde dann ermöglicht, “wenn es die einzige vernünftige Alternative für einen Arzt ist, das verzweifelte und unerträgliche Leiden des Kindes zu beenden”, schrieb der Minister in einem Brief an das Parlament.

Die Regierung in den Niederlanden macht den Weg frei für die von dortigen Kinderärzten seit Jahren geforderte Sterbehilfe für unheilbar kranke jüngere Kinder. Wie die Regierung in Den Haag mitteilte, betrifft die Neuregelung eine “kleine Gruppe” von fünf bis zehn Kindern unter zwölf Jahren pro Jahr, “bei denen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht ausreichen, um ihr Leiden zu lindern”.

Für die Neuregelung muss die Regierung die bestehenden Vorschriften ändern, ohne dass eine parlamentarische Genehmigung erforderlich ist. Die Verordnung soll nach Angaben der Regierung noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Einige Jahre nach ihrem Inkrafttreten soll dann eine Evaluierung erfolgen.

Kritik von christlich geprägten Parteien

Die Neuregelung ist nicht unumstritten. Sie wurde nach jahrelangen Debatten getroffen und stieß unter anderen bei zwei christlich geprägten Parteien innerhalb der Regierungskoalition von Ministerpräsident Mark Rutte auf Widerstand. Es sei “ein besonders komplexes Thema, das sich mit sehr belastenden Situationen” befasse, erklärte Gesundheitsminister Kuipers nun.

Bereits jetzt können Kinder, die älter als zwölf Jahre sind, in den Niederlanden Sterbehilfe beantragen. Bis zum Alter von 16 Jahren ist dafür die Zustimmung der Eltern erforderlich. Sterbehilfe ist in den Niederlanden auch für Babys unter einem Jahr legal – ebenfalls mit Zustimmung der Eltern. Im vergangenen Jahr schied ein Kind zwischen zwölf und 16 Jahren auf diesem Wege aus dem Leben. Alle derartigen Anträge müssen von medizinischen Gremien geprüft werden.

Mit den Änderungen für Kinder zwischen einem und zwölf Jahren ziehen die Niederlande nun mit Belgien gleich: Das Nachbarland verabschiedete 2014 als weltweit erstes Land ein Gesetz, das Sterbehilfe bei Kleinkindern erlaubt – allerdings nur mit Zustimmung des Kindes. Beide Länder waren die ersten Länder der Welt, die 2002 die Sterbehilfe legalisierten.

In Deutschland ist die Debatte um die Sterbehilfe noch nicht abgeschlossen. Der Bundestag will noch in diesem Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschieden. Derzeit liegen dazu drei Gesetzentwürfe vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten, Sterbehilfe aufgehoben und zugleich ein weitreichendes Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben, unabhängig von Alter oder Krankheit, formuliert. Dabei sollen Sterbewillige auch auf die Hilfe Dritter zugreifen können. Die katholische und Teile der evangelischen Kirche hatten in der Vergangenheit wiederholt unterstrichen, Suizidbeihilfe werde in ihren Einrichtungen nicht erlaubt.

fab/kle (afp, rtr, kna)

Mark Rutte und Ernst Kuipers bei einer Pressekonferenz

Die Regierung in den Niederlanden macht den Weg frei für die von dortigen Kinderärzten seit Jahren geforderte Sterbehilfe für unheilbar kranke jüngere Kinder. Wie die Regierung in Den Haag mitteilte, betrifft die Neuregelung eine “kleine Gruppe” von fünf bis zehn Kindern unter zwölf Jahren pro Jahr, “bei denen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht ausreichen, um ihr Leiden zu lindern”.

Die Regelung werde Kinder betreffen, “die an einer so schweren Krankheit oder Störung leiden, dass der Tod unvermeidlich und in absehbarer Zeit zu erwarten ist”, erklärte der niederländische Gesundheitsminister Ernst Kuipers. Sterbehilfe werde dann ermöglicht, “wenn es die einzige vernünftige Alternative für einen Arzt ist, das verzweifelte und unerträgliche Leiden des Kindes zu beenden”, schrieb der Minister in einem Brief an das Parlament.

Kritik von christlich geprägten Parteien

Für die Neuregelung muss die Regierung die bestehenden Vorschriften ändern, ohne dass eine parlamentarische Genehmigung erforderlich ist. Die Verordnung soll nach Angaben der Regierung noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Einige Jahre nach ihrem Inkrafttreten soll dann eine Evaluierung erfolgen.

Die Neuregelung ist nicht unumstritten. Sie wurde nach jahrelangen Debatten getroffen und stieß unter anderen bei zwei christlich geprägten Parteien innerhalb der Regierungskoalition von Ministerpräsident Mark Rutte auf Widerstand. Es sei “ein besonders komplexes Thema, das sich mit sehr belastenden Situationen” befasse, erklärte Gesundheitsminister Kuipers nun.

Bereits jetzt können Kinder, die älter als zwölf Jahre sind, in den Niederlanden Sterbehilfe beantragen. Bis zum Alter von 16 Jahren ist dafür die Zustimmung der Eltern erforderlich. Sterbehilfe ist in den Niederlanden auch für Babys unter einem Jahr legal – ebenfalls mit Zustimmung der Eltern. Im vergangenen Jahr schied ein Kind zwischen zwölf und 16 Jahren auf diesem Wege aus dem Leben. Alle derartigen Anträge müssen von medizinischen Gremien geprüft werden.

Mit den Änderungen für Kinder zwischen einem und zwölf Jahren ziehen die Niederlande nun mit Belgien gleich: Das Nachbarland verabschiedete 2014 als weltweit erstes Land ein Gesetz, das Sterbehilfe bei Kleinkindern erlaubt – allerdings nur mit Zustimmung des Kindes. Beide Länder waren die ersten Länder der Welt, die 2002 die Sterbehilfe legalisierten.

Vorreiter Belgien

In Deutschland ist die Debatte um die Sterbehilfe noch nicht abgeschlossen. Der Bundestag will noch in diesem Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschieden. Derzeit liegen dazu drei Gesetzentwürfe vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten, Sterbehilfe aufgehoben und zugleich ein weitreichendes Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben, unabhängig von Alter oder Krankheit, formuliert. Dabei sollen Sterbewillige auch auf die Hilfe Dritter zugreifen können. Die katholische und Teile der evangelischen Kirche hatten in der Vergangenheit wiederholt unterstrichen, Suizidbeihilfe werde in ihren Einrichtungen nicht erlaubt.

Nachbesserung erforderlich

fab/kle (afp, rtr, kna)

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