Staatstrojaner für Türkei – Justiz erhebt Anklage
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat gegen Verantwortliche des Softwareunternehmens FinFisher Anklage erhoben. Es geht um die illegale Lieferung von Spionagesoftware an die Türkei.
Die Ermittler werfen ihnen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz vor. Sie hätten ihre Spionagesoftware an Länder außerhalb der Europäischen Union verkauft und dabei vorsätzlich gegen Genehmigungspflichten für Dual-Use-Güter verstoßen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Damit hätten sie sich strafbar gemacht.
FinFisher habe seine Spionagesoftware an den türkischen Geheimdienst MIT verkauft, ohne die dafür nötige Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums einzuholen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Um das Geschäft zu verschleiern, sei eine Gesellschaft in Bulgarien genutzt worden. Die Spionagesoftware Finspy ermöglichte es, die volle Kontrolle über Computer und Smartphones zu erlangen und dabei auch die laufende Kommunikation zu überwachen.
Die Ermittler werfen ihnen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz vor. Sie hätten ihre Spionagesoftware an Länder außerhalb der Europäischen Union verkauft und dabei vorsätzlich gegen Genehmigungspflichten für Dual-Use-Güter verstoßen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Damit hätten sie sich strafbar gemacht.
Die Organisationen Reporter ohne Grenzen, Netzpolitik.org, Gesellschaft für Freiheitsrechte und das European Center for Constitutional and Human Rights hatten 2019 Anzeige gegen das Unternehmen erstattet. Dabei hatten sie darauf verwiesen, dass die Software 2017 dazu genutzt werden sollte, die Handys von Oppositionellen auszuspähen.
Türkischer Geheimdienst als Kunde
Der Begriff Staatstrojaner bezeichnet einen durch staatliche Stellen eingesetzten Trojaner. Bei diesem handelt es sich um eine Schadsoftware, die auf den ersten Blick nicht als solche erkennbar ist. Sie ist als nützliche Anwendung getarnt, erfüllt aber im Hintergrund und ohne Wissen des Anwenders eine andere Funktion.
haz/uh (rtr, dpa)
Die Ermittler werfen ihnen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz vor. Sie hätten ihre Spionagesoftware an Länder außerhalb der Europäischen Union verkauft und dabei vorsätzlich gegen Genehmigungspflichten für Dual-Use-Güter verstoßen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Damit hätten sie sich strafbar gemacht.
FinFisher habe seine Spionagesoftware an den türkischen Geheimdienst MIT verkauft, ohne die dafür nötige Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums einzuholen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Um das Geschäft zu verschleiern, sei eine Gesellschaft in Bulgarien genutzt worden. Die Spionagesoftware Finspy ermöglichte es, die volle Kontrolle über Computer und Smartphones zu erlangen und dabei auch die laufende Kommunikation zu überwachen.
Türkischer Geheimdienst als Kunde
Die Organisationen Reporter ohne Grenzen, Netzpolitik.org, Gesellschaft für Freiheitsrechte und das European Center for Constitutional and Human Rights hatten 2019 Anzeige gegen das Unternehmen erstattet. Dabei hatten sie darauf verwiesen, dass die Software 2017 dazu genutzt werden sollte, die Handys von Oppositionellen auszuspähen.
Der Begriff Staatstrojaner bezeichnet einen durch staatliche Stellen eingesetzten Trojaner. Bei diesem handelt es sich um eine Schadsoftware, die auf den ersten Blick nicht als solche erkennbar ist. Sie ist als nützliche Anwendung getarnt, erfüllt aber im Hintergrund und ohne Wissen des Anwenders eine andere Funktion.
haz/uh (rtr, dpa)