Nachrichten aus Aserbaidschan

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab seine Entscheidung über 21 Anträge aus Aserbaidschan bekannt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab am 28. März seine Entscheidungen und Beschlüsse zu 21 aus Aserbaidschan eingereichten Anträgen bekannt.

Im Fall „Azad Mursaliyev/Aserbaidschan“ geht es um angebliche Verletzungen des Rechts auf Achtung des Privatlebens aufgrund von Beleidigung und Verleumdung. Der Antragsteller ist ein Verwandter des ehemaligen Rektors der Aserbaidschanischen Internationalen Universität, Elshad Abdullayev, der sich im politischen Exil befindet.

Azer Mursaliyev protestierte vor örtlichen Gerichten gegen die Anschuldigungen des Anwalts Ramiz Zeynalov, er habe angeblich Verbrechen gegen Elshad Abdullayev und andere Verwandte begangen.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab der Beschwerde statt und sprach ihm 2.000 Euro Entschädigung zu.

Im Fall „Miralam Hashimov gegen Aserbaidschan“ ist der Kläger der Leiter einer Online-Publikation. Aufgrund der im Jahr 2015 veröffentlichten Artikel wurde gegen den Vorsitzenden des Bezirksvorstands Masallı eine Geldstrafe von 500 Manat verhängt. In den Materialien wurden die Probleme der Kommunalverwaltungen bei der Zuweisung von Haushaltsmitteln und dem Fällen von Bäumen erörtert.

In diesem Fall haben die Parteien eine gütliche Einigung erzielt. Der Staat muss dem Antragsteller 1.600 Euro immateriellen Schadensersatz und 800 Euro Rechtskosten zahlen.

Im Fall der Anwälte Elchin Sadigov und Javad Javadov erzielten die Parteien eine gütliche Einigung. Sie beschwerten sich über Einschränkungen der friedlichen Versammlung und Verletzungen ihrer Rechte gemäß Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) und 13 (Recht auf wirksamen Rechtsschutz). Konvention. Europäische Menschenrechtskonvention.

Die Behörden erklärten sich bereit, den Antragstellern 1.750 Euro zu zahlen.

Die gleiche Entschädigungssumme wird 14 Antragstellern zugesprochen, die Einwände gegen die Verletzung ihrer Rechte gemäß Artikel 11 und 13 der Europäischen Konvention erhoben haben.

Es bestand eine freundschaftliche Verständigung zwischen der Regierung und den Antragstellern (Aktivisten Natig Jafarov, Dilara Valiyeva und Rasul Jafarov). Sie erhoben ähnliche Beschwerden hinsichtlich der Einschränkung des Rechts auf friedliche Versammlung und forderten die Anerkennung, dass ihre Rechte gemäß Artikel 11 und 13 der Europäischen Konvention verletzt worden seien. Jeder von ihnen erhält 1750 Euro.

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