Nachrichten aus Aserbaidschan

Der Europäische Gerichtshof hat die Reihenfolge der einstweiligen Maßnahmen geändert

Außerdem wurde bekannt gegeben, welche Institutionen die Umsetzung dieser Maßnahmen evaluieren werden.

Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorgenommene Änderung von Artikel 39 und den entsprechenden Leitlinien zur Umsetzung einstweiliger Maßnahmen gemacht.

Ziel der Änderungen ist es, die derzeitige Praxis bei einstweiligen Maßnahmen klarzustellen und zu vereinfachen.

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Das Gericht hat auch das Referenzhandbuch überarbeitet, das der aktualisierten Regel 39 beiliegt. Das Handbuch enthält bereits detaillierte Hinweise zu den materiellen und verfahrenstechnischen Aspekten des Verfahrens „einstweilige Maßnahmen“ mit dem Ziel, mehr Klarheit und Transparenz in den betreffenden Gerichtsprozess zu bringen.
Die Beschlüsse traten am 28. März 2024 in Kraft.

Anwalt Khalid Agaliyev sagt, dass es in Regel 39 um die Umsetzung einstweiliger Maßnahmen geht. In Ausnahmefällen kann das Gericht beschließen, einstweilige Maßnahmen aller Art gegen die Beschwerdeführer zu ergreifen. Zum Beispiel die Behandlung des Antragstellers, die Nichtüberstellung in ein anderes Land, die Verschiebung der Vollstreckung der Entscheidung zum Abriss einiger Gebäude, die Verhinderung des Wehrdienstes, die Sicherstellung der Freilassung des inhaftierten Antragstellers, die Verhinderung der Freilassung einer politischen Partei usw.

Khalid Agaliyev. Foto: Meydan TV

„Entscheidungen über die Anwendung vorläufiger Maßnahmen werden getroffen, wenn die Gefahr einer irreparablen Beeinträchtigung eines der in der Europäischen Konvention vorgesehenen Rechte besteht.“

Ein Zweck der Änderungen bestand darin, den Regeltext an die Rechtsprechung und Gerichtspraxis anzupassen.

In der Neufassung wird außerdem erläutert, bei welchen Institutionen Anträge auf die Durchführung befristeter Maßnahmen geprüft werden können.

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