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Dämpfer für Rettungsorganisation Sea Watch vom EuGH

Geht es nach dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, darf Italien die Schiffe der deutschen Hilfsorganisation Sea Watch grundsätzlich auf Mängel überprüfen, wenn diese in italienischen Häfen liegen.

In seinem in Luxemburg veröffentlichten Schlussantrag betonte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Athanasios Rantos, die bloße Tatsache, dass ein Schiff systematisch zur Seenotrettung zum Einsatz komme, entbinde nicht von der Beachtung internationaler rechtlicher Anforderungen. Nach dem Unionsrecht könne der Staat in dessen Hafen ein Schiff einlaufe, dieses festhalten und zusätzliche Kontrollen durchführen. Wenn es Mängel gebe, die eindeutig eine Gefahr für die Sicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt darstellten, könne dies eine zusätzliche Überprüfung rechtfertigen. Das nationale Gericht müsse aber immer den Einzelfall betrachten. Gleichzeitig dürfe die Verpflichtung zur Seenotrettung, die unter internationalem Recht für Kapitäne gelte, nicht beeinträchtigt werden.

Die Organisation Sea Watch hatte in Italien geklagt, weil zwei ihrer unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe, die “Sea Watch 3” und “Sea Watch 4”, im Sommer 2020 in sizilianischen Häfen festgehalten worden waren. Die italienischen Behörden begründeten dies damit, dass diese Schiffe eine höhere Zahl an Passagieren mitführten, als ihre Zertifizierung als Mehrzweckfrachtschiffe es erlaube. Bei diesen Kontrollen wurden technische Mängel und Probleme bei den Papieren festgestellt und die Schiffe anschließend in den Häfen von Palermo und Porto Empedocle festgehalten.

In seinem in Luxemburg veröffentlichten Schlussantrag betonte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Athanasios Rantos, die bloße Tatsache, dass ein Schiff systematisch zur Seenotrettung zum Einsatz komme, entbinde nicht von der Beachtung internationaler rechtlicher Anforderungen. Nach dem Unionsrecht könne der Staat in dessen Hafen ein Schiff einlaufe, dieses festhalten und zusätzliche Kontrollen durchführen. Wenn es Mängel gebe, die eindeutig eine Gefahr für die Sicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt darstellten, könne dies eine zusätzliche Überprüfung rechtfertigen. Das nationale Gericht müsse aber immer den Einzelfall betrachten. Gleichzeitig dürfe die Verpflichtung zur Seenotrettung, die unter internationalem Recht für Kapitäne gelte, nicht beeinträchtigt werden.

Das Regionale Verwaltungsgericht Sizilien hatte den Gerichtshof in Luxemburg nach der Klage von Sea Watch um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus. Die Richter müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an die Auffassung des Generalanwalts halten, orientieren sich aber in der Regel daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.

Urteil des EuGH steht noch aus

In Italien sind die Einsätze der zivilen Seenotretter umstritten; vor allem rechte Parteien wie die Lega wollen, dass sie die Menschen woanders hinbringen. Sea Watch hatte auf seinen Schiffen wiederholt Hunderte Geflüchtete aus Seenot im Mittelmeer gerettet und nach Italien gebracht.

Die italienische Küstenwache hat mehr als 570 Bootsmigranten vor der kalabrischen Küste aus dem Mittelmeer geborgen. Die Menschen seien auf zwei überladenen Fischerbooten bei schlechtem Wetter in italienischen Gewässern getrieben, teilte die Guardia Costiera mit. Eine Person an Bord sei bereits tot gewesen; eine weitere wurde für dringende medizinische Hilfe direkt an Land gebracht. Die Migranten sollen im sizilianischen Hafen Augusta an Land gehen dürfen.

qu/ww (dpa, afp, kna)

In seinem in Luxemburg veröffentlichten Schlussantrag betonte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Athanasios Rantos, die bloße Tatsache, dass ein Schiff systematisch zur Seenotrettung zum Einsatz komme, entbinde nicht von der Beachtung internationaler rechtlicher Anforderungen. Nach dem Unionsrecht könne der Staat in dessen Hafen ein Schiff einlaufe, dieses festhalten und zusätzliche Kontrollen durchführen. Wenn es Mängel gebe, die eindeutig eine Gefahr für die Sicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt darstellten, könne dies eine zusätzliche Überprüfung rechtfertigen. Das nationale Gericht müsse aber immer den Einzelfall betrachten. Gleichzeitig dürfe die Verpflichtung zur Seenotrettung, die unter internationalem Recht für Kapitäne gelte, nicht beeinträchtigt werden.

Die Organisation Sea Watch hatte in Italien geklagt, weil zwei ihrer unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe, die “Sea Watch 3” und “Sea Watch 4”, im Sommer 2020 in sizilianischen Häfen festgehalten worden waren. Die italienischen Behörden begründeten dies damit, dass diese Schiffe eine höhere Zahl an Passagieren mitführten, als ihre Zertifizierung als Mehrzweckfrachtschiffe es erlaube. Bei diesen Kontrollen wurden technische Mängel und Probleme bei den Papieren festgestellt und die Schiffe anschließend in den Häfen von Palermo und Porto Empedocle festgehalten.

Urteil des EuGH steht noch aus

Das Regionale Verwaltungsgericht Sizilien hatte den Gerichtshof in Luxemburg nach der Klage von Sea Watch um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus. Die Richter müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an die Auffassung des Generalanwalts halten, orientieren sich aber in der Regel daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.

In Italien sind die Einsätze der zivilen Seenotretter umstritten; vor allem rechte Parteien wie die Lega wollen, dass sie die Menschen woanders hinbringen. Sea Watch hatte auf seinen Schiffen wiederholt Hunderte Geflüchtete aus Seenot im Mittelmeer gerettet und nach Italien gebracht.

Die italienische Küstenwache hat mehr als 570 Bootsmigranten vor der kalabrischen Küste aus dem Mittelmeer geborgen. Die Menschen seien auf zwei überladenen Fischerbooten bei schlechtem Wetter in italienischen Gewässern getrieben, teilte die Guardia Costiera mit. Eine Person an Bord sei bereits tot gewesen; eine weitere wurde für dringende medizinische Hilfe direkt an Land gebracht. Die Migranten sollen im sizilianischen Hafen Augusta an Land gehen dürfen.

qu/ww (dpa, afp, kna)

Rettungsaktion vor Kalabrien

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