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Urteil: Razzia im Justizministerium war unzulässig

Kurz vor der Bundestagswahl sorgte eine Durchsuchung der Bundesministerien für Finanzen und Justiz für Aufsehen. Staatsanwälte aus Osnabrück wollten Dokumente sicherstellen. Ein Gericht pfeift nun die Ermittler zurück.

Fünf Monate nach einer Durchsuchung im Bundesjustizministerium im Zuge von Ermittlungen wegen Strafvereitelung hat das Landgericht Osnabrück den entsprechenden Durchsuchungsbefehl aufgehoben. Wichtige Voraussetzungen für den Erlass seien nicht erfüllt, teilte das Gericht in der niedersächsischen Stadt mit. Zudem sei die Anordnung einer Durchsuchung in den Räumen des Ministeriums als unverhältnismäßig und unangemessen einzustufen. Die Ermittlungen richteten sich gegen eine Einheit des Zolls, die für die Bekämpfung der Geldwäsche zuständig ist.

Nach dem Beschluss des Osnabrücker Landgerichts war damals keine Vernichtung von Beweismitteln zu befürchten. Auch bestand keine besondere Eilbedürftigkeit. Zudem sei nicht geklärt gewesen, dass das Haus die freiwillige Herausgabe der fraglichen Beweismittel ablehnen würde. Jedenfalls sei keine entsprechende schriftliche Anfrage der Staatsanwaltschaft erfolgt, erklärten die Richter.

Fünf Monate nach einer Durchsuchung im Bundesjustizministerium im Zuge von Ermittlungen wegen Strafvereitelung hat das Landgericht Osnabrück den entsprechenden Durchsuchungsbefehl aufgehoben. Wichtige Voraussetzungen für den Erlass seien nicht erfüllt, teilte das Gericht in der niedersächsischen Stadt mit. Zudem sei die Anordnung einer Durchsuchung in den Räumen des Ministeriums als unverhältnismäßig und unangemessen einzustufen. Die Ermittlungen richteten sich gegen eine Einheit des Zolls, die für die Bekämpfung der Geldwäsche zuständig ist.

Das Gericht bewertete die Durchsuchungsbeschlüsse vom August 2021 zudem als unnötig und “unangemessen”. Diese waren vom Osnabrücker Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft in der niedersächsischen Stadt erlassen worden. Ein fragliches Schriftstück von Interesse habe den Ermittlern bereits durch eine frühere Razzia beim Zoll vorgelegen, so das Landgericht. Die Auswirkungen der Razzia hätten außerdem nicht im Verhältnis zur Stärke des Verdachts gestanden, hieß es weiter. Es habe keine “Anhaltspunkte für Fehlverhalten” im Justizministerium gegeben. Das Ministerium trotzdem dem Verdacht auszusetzen, sich nicht rechtstreu zu verhalten, sei daher geeignet, “dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen einen nicht unbeachtlichen Schaden zuzufügen”.

Störmanöver im Wahlkampf?

Die Durchsuchungen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft waren wenige Wochen vor der Bundestagswahl am 9. September erfolgt und richteten sich hauptsächlich gegen das damals vom heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geführte Berliner Bundesfinanzministerium, dem der Zoll unterstellt ist. Parallel wurde auch das Justizministerium durchsucht, weil es ebenfalls in bestimmte interne Kommunikations- und Abklärungsprozesse zur Arbeit der Zolleinheit eingebunden ist. Das Justizministerium stand damals unter der Leitung der heutigen Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD).

Die Razzien in den Ministerien waren von den beiden Häusern umgehend als ungewöhnlich und unnötig kritisiert worden. Der Vorgang löste im Bundestagswahlkampf viel Aufsehen aus. Kritiker vermuteten ein Wahlkampfmanöver.

Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft erklärte nun umgehend, sie akzeptiere die Entscheidung des Landgerichts. Diese habe “Rechtsfragen um die Anforderungen an eine Durchsuchung von Behörden präzisiert”, auf den Fortgang der fraglichen Ermittlungen habe sie keinen Einfluss. Zugleich wies die Behörde Teile der Argumentation des Gerichts zurück. Die beschlagnahmten Unterlagen hätten nicht im Vorfeld bereits vorgelegen. Auch sei wegen eines möglichen Wechsels von Mitarbeitern nach der Wahl ein etwaiger “Beweismittelverlust” etwa bei elektronischen Mitteilungen nicht ausgeschlossen gewesen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann begrüßte die “klare Entscheidung” des Gerichts. “Man kann dem Justizministerium und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertrauen – das ist die wichtige Botschaft”, erklärte der FDP-Politiker in Berlin zu dem Beschluss über die damalige Durchsuchung in der Amtszeit seiner Vorgängerin Lambrecht.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Johannes Fechner, bezeichnete die Entscheidung als “schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft”. Es sei offensichtlich, dass diese kurz vor der Bundestagswahl “völlig unverhältnismäßig” gewesen sei, sagte er der Nachrichtenagentur AFP.

Bei den damaligen Durchsuchungen ging es um die Sicherung von Beweismitteln im Zuge der Ermittlungen gegen nicht namentlich genannte Mitarbeiter der sogenannten Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Strafvereitlung im Amt gegen Verantwortliche der FIU. Die früher dem Bundeskriminalamt zugeordnete FIU ist seit 2017 eine Abteilung des Zolls und die Zentralstelle zur Geldwäschebekämpfung. Sie nimmt Verdachtsmeldungen etwa von Banken entgegen, prüft sie und leitet sie gegebenenfalls an zuständige Strafverfolgungsbehörden weiter.

In einem bereits länger anhängigen Ermittlungsverfahren geht die Staatsanwaltschaft Osnabrück dem Verdacht nach, dass derartige Verdachtsmeldungen in mehreren Fällen nicht an Polizei und Justiz weitergeleitet worden sein könnten. Dazu fanden bereits im Mai 2021 etwa Durchsuchungen bei der Generalzolldirektion in Bonn statt.

kle/sti (afp, dpa)

Deutschland I Bundesministerium der Finanzen in Berlin
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)

Fünf Monate nach einer Durchsuchung im Bundesjustizministerium im Zuge von Ermittlungen wegen Strafvereitelung hat das Landgericht Osnabrück den entsprechenden Durchsuchungsbefehl aufgehoben. Wichtige Voraussetzungen für den Erlass seien nicht erfüllt, teilte das Gericht in der niedersächsischen Stadt mit. Zudem sei die Anordnung einer Durchsuchung in den Räumen des Ministeriums als unverhältnismäßig und unangemessen einzustufen. Die Ermittlungen richteten sich gegen eine Einheit des Zolls, die für die Bekämpfung der Geldwäsche zuständig ist.

Nach dem Beschluss des Osnabrücker Landgerichts war damals keine Vernichtung von Beweismitteln zu befürchten. Auch bestand keine besondere Eilbedürftigkeit. Zudem sei nicht geklärt gewesen, dass das Haus die freiwillige Herausgabe der fraglichen Beweismittel ablehnen würde. Jedenfalls sei keine entsprechende schriftliche Anfrage der Staatsanwaltschaft erfolgt, erklärten die Richter.

Störmanöver im Wahlkampf?

Das Gericht bewertete die Durchsuchungsbeschlüsse vom August 2021 zudem als unnötig und “unangemessen”. Diese waren vom Osnabrücker Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft in der niedersächsischen Stadt erlassen worden. Ein fragliches Schriftstück von Interesse habe den Ermittlern bereits durch eine frühere Razzia beim Zoll vorgelegen, so das Landgericht. Die Auswirkungen der Razzia hätten außerdem nicht im Verhältnis zur Stärke des Verdachts gestanden, hieß es weiter. Es habe keine “Anhaltspunkte für Fehlverhalten” im Justizministerium gegeben. Das Ministerium trotzdem dem Verdacht auszusetzen, sich nicht rechtstreu zu verhalten, sei daher geeignet, “dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen einen nicht unbeachtlichen Schaden zuzufügen”.

Die Durchsuchungen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft waren wenige Wochen vor der Bundestagswahl am 9. September erfolgt und richteten sich hauptsächlich gegen das damals vom heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geführte Berliner Bundesfinanzministerium, dem der Zoll unterstellt ist. Parallel wurde auch das Justizministerium durchsucht, weil es ebenfalls in bestimmte interne Kommunikations- und Abklärungsprozesse zur Arbeit der Zolleinheit eingebunden ist. Das Justizministerium stand damals unter der Leitung der heutigen Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD).

Die Razzien in den Ministerien waren von den beiden Häusern umgehend als ungewöhnlich und unnötig kritisiert worden. Der Vorgang löste im Bundestagswahlkampf viel Aufsehen aus. Kritiker vermuteten ein Wahlkampfmanöver.

Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft erklärte nun umgehend, sie akzeptiere die Entscheidung des Landgerichts. Diese habe “Rechtsfragen um die Anforderungen an eine Durchsuchung von Behörden präzisiert”, auf den Fortgang der fraglichen Ermittlungen habe sie keinen Einfluss. Zugleich wies die Behörde Teile der Argumentation des Gerichts zurück. Die beschlagnahmten Unterlagen hätten nicht im Vorfeld bereits vorgelegen. Auch sei wegen eines möglichen Wechsels von Mitarbeitern nach der Wahl ein etwaiger “Beweismittelverlust” etwa bei elektronischen Mitteilungen nicht ausgeschlossen gewesen.

Justizminister begrüßt Richterspruch

Bundesjustizminister Marco Buschmann begrüßte die “klare Entscheidung” des Gerichts. “Man kann dem Justizministerium und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertrauen – das ist die wichtige Botschaft”, erklärte der FDP-Politiker in Berlin zu dem Beschluss über die damalige Durchsuchung in der Amtszeit seiner Vorgängerin Lambrecht.

Verdacht auf Strafvereitelung im Amt

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Johannes Fechner, bezeichnete die Entscheidung als “schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft”. Es sei offensichtlich, dass diese kurz vor der Bundestagswahl “völlig unverhältnismäßig” gewesen sei, sagte er der Nachrichtenagentur AFP.

Bei den damaligen Durchsuchungen ging es um die Sicherung von Beweismitteln im Zuge der Ermittlungen gegen nicht namentlich genannte Mitarbeiter der sogenannten Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Strafvereitlung im Amt gegen Verantwortliche der FIU. Die früher dem Bundeskriminalamt zugeordnete FIU ist seit 2017 eine Abteilung des Zolls und die Zentralstelle zur Geldwäschebekämpfung. Sie nimmt Verdachtsmeldungen etwa von Banken entgegen, prüft sie und leitet sie gegebenenfalls an zuständige Strafverfolgungsbehörden weiter.

In einem bereits länger anhängigen Ermittlungsverfahren geht die Staatsanwaltschaft Osnabrück dem Verdacht nach, dass derartige Verdachtsmeldungen in mehreren Fällen nicht an Polizei und Justiz weitergeleitet worden sein könnten. Dazu fanden bereits im Mai 2021 etwa Durchsuchungen bei der Generalzolldirektion in Bonn statt.

kle/sti (afp, dpa)

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