Deutschland

Die deutsche Rechte und die Justiz

Bei der Razzia gegen die “Reichsbürger” wurde auch eine Richterin festgenommen. Sie ist nicht das einzige weit rechts stehende Mitglied im Justizsystem.

Die Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann war unter den 25 Personen, die am 7. Dezember festgenommen wurden. Mit der großangelegten Razzia gegen eine mutmaßliche terroristische Vereinigung aus der “Reichsbürger”-Szene wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein Staatstreich verhindert, den die Gruppe geplant habe. Wäre ein Umsturz erfolgreich gewesen, sollte Malsack-Winkemann angeblich in der neuen Regierung Justizministerin werden.

Während ihrer Zeit als Bundestagsabgeordnete von 2017 bis 2021 wetterte sie in ihren Reden immer wieder gegen Flüchtlinge und warf ihnen vor, Krankheiten nach Deutschland einzuschleppen. Nachdem ihre Wiederwahl bei der Bundestagswahl 2021 gescheitert war, kehrte sie in den Justizdienst des Landes Berlin zurück und war bis zu ihrer Festnahme in einer für Baurecht zuständigen Zivilkammer tätig.

Die Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann war unter den 25 Personen, die am 7. Dezember festgenommen wurden. Mit der großangelegten Razzia gegen eine mutmaßliche terroristische Vereinigung aus der “Reichsbürger”-Szene wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein Staatstreich verhindert, den die Gruppe geplant habe. Wäre ein Umsturz erfolgreich gewesen, sollte Malsack-Winkemann angeblich in der neuen Regierung Justizministerin werden.

Die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck von der Linkspartei versuchte, Malsack-Winkemann in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, weil sie an deren Verfassungstreue und Unvoreingenommenheit zweifelte und eine “schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege” befürchtete. Malsack-Winkemann habe im Bundestag wiederholt und öffentlich Flüchtlinge “ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt” und sich in Debatten und im Internet “mit konstruierten, offensichtlich falschen Behauptungen zu Flüchtlingen geäußert”.

Politik soll Justiz nicht beeinflussen

Krecks Antrag scheiterte. Das Richterdienstgericht lehnte ihn am 13. Oktober 2022 ab mit der Begründung, Malsack-Winkemanns Äußerungen als Bundestagsabgeordnete dürften für eine solche Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden. Auch einige Äußerungen Malsack-Winkemanns im Internet vor allem zu den Corona-Gesetzen sowie zur US-Wahl und einmalig zum Thema Flüchtlinge zeigten keine rechtsextremistische Einstellung. Als Belege dafür, dass ihre Rechtsprechung unglaubwürdig und voreingenommen sei, “reichen sie nicht ansatzweise aus”, weder in der Qualität noch in der Quantität, so das Urteil.

Es sei “grundsätzlich nicht so einfach, jemanden, die zunächst mal Richterin geworden ist, dann auch mit Disziplinarmaßnahmen zu überziehen oder sogar (…) aus dem Dienst zu entfernen”, sagt die Rechtswissenschaftlerin Marion Albers von der Universität Hamburg der Deutschen Welle. Denn es solle verhindert werden, “dass die Regierung oder die Politik allgemein auf die Justiz Einfluss nehmen”.

Bundestagsreden werden vom Grundgesetzartikel 46 geschützt. Darin heißt es: “Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden.” Einzige Ausnahme sind “verleumderische Beleidigungen”.

Aber Malsack-Winkemann ist nicht das erste Mitglied im Justizsystem, dessen rechte politische Gesinnung mit seiner Arbeit in der Justiz in Konflikt geraten könnte beziehungsweise geraten ist. Thomas Seitz ist AfD-Bundestagsabgeordneter, rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion und früherer Staatsanwalt in Baden-Württemberg.

Auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte Seitz wiederholt rassistische Äußerungen, weswegen das Justizministerium des Bundeslandes beim Richterdienstgericht Klage gegen ihn einreichte mit dem Ziel, Seitz aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Das Gericht befand schließlich, Seitz habe in seinen Äußerungen Begriffe und Bilder verwendet, die die Pflicht zur politischen Mäßigung, Neutralität, Unparteilichkeit und Verfassungstreue, wie sie Beamten unterliege, verletzten. Seitz wurde aus dem Dienst entfernt.

Anfang Dezember dieses Jahres entschied das Dienstgericht in Leipzig, den Richter und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier wegen verfassungsfeindlicher Äußerungen in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken; das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Gericht folgte damit einem Antrag der sächsischen Justizministerin Katja Meier von den Grünen. Grundlage waren zahlreiche Äußerungen Maiers außerhalb des Bundestages.

Maier wird dem äußersten rechten Rand der AfD um den thüringischen Landesparteichef Björn Höcke zugerechnet. Er hatte zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Gedenken an Nationalsozialismus und Holocaust von einem deutschen “Schuldkult” gesprochen. Und in einem Tweet unter Maiers Namen heißt es: “Wenn Angeklagte ‘AfD-Richter’ fürchten, haben wir alles richtig gemacht.” Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremisten ein.

Die Freiheit der Meinungsäußerung, wie sie im Grundgesetz garantiert ist, gilt selbstverständlich auch für Richter. Wie alle anderen Bürger auch können sie Mitglieder von Parteien sein und sich öffentlich politisch äußern – solange solche Meinungsäußerungen keine Zweifel aufkommen lassen, dass sie den Grundwerten der Verfassung entsprechen. Die politischen Überzeugungen eines Richters dürfen jedoch nicht seine berufliche Arbeit beeinflussen. Ein Richter muss unvoreingenommen und unabhängig von seinen politischen Meinungen Recht sprechen.

“Fälle wie Birgit Malsack-Winkemann and Jens Maier sind nur die Spitze des Eisbergs aus meiner Sicht”, sagt der Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano von der Universität Kassel der Deutschen Welle. Das Problem von Rechtsextremisten in öffentlichen Ämtern gebe es nicht nur in Polizei und Militär, “sondern in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, also auch Lehrerinnen und Lehrer, Richterinnen und Richter”.

Der deutsche Föderalismus bedeutet, dass auch in der Justiz Einstellungspraxis, Überprüfung von Bewerbern und Disziplinarmaßnahmen sich von Land zu Land unterscheiden. Seit 2016 werden zum Beispiel in Bayern Bewerber für den Justizdienst eingehend überprüft. Brandenburg will jetzt alle Bewerber für den öffentlichen Dienst, darunter Lehrer und Richter, danach durchleuchten, ob sie an verfassungsfeindlichen Protesten teilgenommen, verfassungswidrige Symbole getragen, zu Hass aufgestachelt oder gewaltsame Handlungen gegen staatliche Behörden begangen haben.

Aber eine Rückkehr zu einer strengeren Überprüfung ist nicht der richtige Weg, meint Andreas Fischer-Lescano. 1950 fasste die Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer einen Beschluss zur Verfassungstreue der öffentlich Bediensteten. Dadurch war es diesen Personen verboten, Mitglied in Organisationen zu sein, die die Bundesregierung damals als verfassungsfeindlich einstufte. Dieser sogenannte Adenauer-Erlass zielte vor allem auf linke und kommunistische Organisationen und spiegelte die radikal antikommunistischen Säuberungen der McCarthy-Ära in den USA.

Mit dem Radikalenerlass von 1972 während der Zeit des Linksterrorismus der Rote-Armee-Fraktion wollte die Bundesregierung unter SPD-Kanzler Willy Brandt ebenfalls Bedienstete des öffentlichen Dienstes auf ihre Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung testen. Rund 3,5 Millionen Staatsdiener wurden auf ihre Verfassungstreue hin überprüft, bis die Praxis in den 80er Jahren abgeschafft wurde, weil sie unverhältnismäßig erschien. Rund 1250 überwiegend als linksextrem bewertete Bewerber für den Schul- oder Hochschuldienst, für Post und Bahn (beide damals Staatsbetriebe) wurden nicht eingestellt, etwa 260 entlassen.

Das führte dazu, dass “erstmal jeder und jede, der und die in den öffentlichen Dienst eintreten wollte, unter einem Generalverdacht des Extremismus stand und das gegen links und rechts dann gleichermaßen wirkte”, sagt Fischer-Lescano. Er ist gegen ein weitreichendes Ausforschen von Bewerbern, “sondern was wir brauchen, ist eine Schärfung der Mittel der wehrhaften Demokratie”.

Innenministerin Nancy Faeser schlägt vor, eine Entfernung aus dem Amt von Richtern zu vereinfachen. Fischer-Lescano stimmt zu: “Es ist ja nicht Abschaffung des Rechtsweg, sondern Beschleunigung des Verfahrens.”

Die Rechtswissenschaftlerin Marion Albers sieht aber noch ein weiteres Problem für eine Überprüfung von Bewerbern: “Die Einstellung läuft ja in aller Regel, wenn die Leute so Anfang 30 sind. Beide (Maier und Malsack-Winkemann) sind jetzt ja so Ende 50, Anfang 60. Das heißt, da ist eine ganz erhebliche Zeitspanne dazwischen, in der die sich rechtsradikal politisiert haben. Und die sind im Dienst und radikalisieren sich dann während des Dienstes, sodass man sich natürlich fragen kann: Sind das jetzt wirklich die Einstellungskriterien, die verändert werden müssen?”

Verbindungen der deutschen Justiz zur äußersten politischen Rechten hat es seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs immer wieder gegeben. Nach dem Krieg arbeiteten viele ehemalige Nationalsozialisten in hohen juristischen Positionen der Bundesrepublik Deutschland. Nach einem Regierungsbericht von 2016 waren mehr als die Hälfte der Spitzenbeamte im damals neugeschaffenen Justizministerium der Bundesrepublik ehemalige Mitglieder der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei, einige hatten bis 1945 sogar der paramilitärischen SA (Sturmabteilung) angehört.

Mit der jüngsten Großrazzia gegen Rechtsextremisten, die im Verdacht stehen, einen Staatsstreich geplant zu haben, werden heute, mehr als 70 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik, erneut Fragen nach Verbindungen zwischen der Justiz und der extremen Rechten in Deutschland gestellt.

Richterin Malsack-Winkemann
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz
Richter Jens Maier

Die Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann war unter den 25 Personen, die am 7. Dezember festgenommen wurden. Mit der großangelegten Razzia gegen eine mutmaßliche terroristische Vereinigung aus der “Reichsbürger”-Szene wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein Staatstreich verhindert, den die Gruppe geplant habe. Wäre ein Umsturz erfolgreich gewesen, sollte Malsack-Winkemann angeblich in der neuen Regierung Justizministerin werden.

Während ihrer Zeit als Bundestagsabgeordnete von 2017 bis 2021 wetterte sie in ihren Reden immer wieder gegen Flüchtlinge und warf ihnen vor, Krankheiten nach Deutschland einzuschleppen. Nachdem ihre Wiederwahl bei der Bundestagswahl 2021 gescheitert war, kehrte sie in den Justizdienst des Landes Berlin zurück und war bis zu ihrer Festnahme in einer für Baurecht zuständigen Zivilkammer tätig.

Politik soll Justiz nicht beeinflussen

Die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck von der Linkspartei versuchte, Malsack-Winkemann in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, weil sie an deren Verfassungstreue und Unvoreingenommenheit zweifelte und eine “schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege” befürchtete. Malsack-Winkemann habe im Bundestag wiederholt und öffentlich Flüchtlinge “ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt” und sich in Debatten und im Internet “mit konstruierten, offensichtlich falschen Behauptungen zu Flüchtlingen geäußert”.

Krecks Antrag scheiterte. Das Richterdienstgericht lehnte ihn am 13. Oktober 2022 ab mit der Begründung, Malsack-Winkemanns Äußerungen als Bundestagsabgeordnete dürften für eine solche Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden. Auch einige Äußerungen Malsack-Winkemanns im Internet vor allem zu den Corona-Gesetzen sowie zur US-Wahl und einmalig zum Thema Flüchtlinge zeigten keine rechtsextremistische Einstellung. Als Belege dafür, dass ihre Rechtsprechung unglaubwürdig und voreingenommen sei, “reichen sie nicht ansatzweise aus”, weder in der Qualität noch in der Quantität, so das Urteil.

Es sei “grundsätzlich nicht so einfach, jemanden, die zunächst mal Richterin geworden ist, dann auch mit Disziplinarmaßnahmen zu überziehen oder sogar (…) aus dem Dienst zu entfernen”, sagt die Rechtswissenschaftlerin Marion Albers von der Universität Hamburg der Deutschen Welle. Denn es solle verhindert werden, “dass die Regierung oder die Politik allgemein auf die Justiz Einfluss nehmen”.

Bundestagsreden werden vom Grundgesetzartikel 46 geschützt. Darin heißt es: “Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden.” Einzige Ausnahme sind “verleumderische Beleidigungen”.

AfD-Abgeordneter Seitz wurde aus Justizdienst entfernt

Aber Malsack-Winkemann ist nicht das erste Mitglied im Justizsystem, dessen rechte politische Gesinnung mit seiner Arbeit in der Justiz in Konflikt geraten könnte beziehungsweise geraten ist. Thomas Seitz ist AfD-Bundestagsabgeordneter, rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion und früherer Staatsanwalt in Baden-Württemberg.

Was Richter dürfen und was nicht

Auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte Seitz wiederholt rassistische Äußerungen, weswegen das Justizministerium des Bundeslandes beim Richterdienstgericht Klage gegen ihn einreichte mit dem Ziel, Seitz aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Das Gericht befand schließlich, Seitz habe in seinen Äußerungen Begriffe und Bilder verwendet, die die Pflicht zur politischen Mäßigung, Neutralität, Unparteilichkeit und Verfassungstreue, wie sie Beamten unterliege, verletzten. Seitz wurde aus dem Dienst entfernt.

Anfang Dezember dieses Jahres entschied das Dienstgericht in Leipzig, den Richter und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier wegen verfassungsfeindlicher Äußerungen in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken; das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Gericht folgte damit einem Antrag der sächsischen Justizministerin Katja Meier von den Grünen. Grundlage waren zahlreiche Äußerungen Maiers außerhalb des Bundestages.

Maier wird dem äußersten rechten Rand der AfD um den thüringischen Landesparteichef Björn Höcke zugerechnet. Er hatte zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Gedenken an Nationalsozialismus und Holocaust von einem deutschen “Schuldkult” gesprochen. Und in einem Tweet unter Maiers Namen heißt es: “Wenn Angeklagte ‘AfD-Richter’ fürchten, haben wir alles richtig gemacht.” Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremisten ein.

Extremismus-Generalverdacht?

Die Freiheit der Meinungsäußerung, wie sie im Grundgesetz garantiert ist, gilt selbstverständlich auch für Richter. Wie alle anderen Bürger auch können sie Mitglieder von Parteien sein und sich öffentlich politisch äußern – solange solche Meinungsäußerungen keine Zweifel aufkommen lassen, dass sie den Grundwerten der Verfassung entsprechen. Die politischen Überzeugungen eines Richters dürfen jedoch nicht seine berufliche Arbeit beeinflussen. Ein Richter muss unvoreingenommen und unabhängig von seinen politischen Meinungen Recht sprechen.

“Fälle wie Birgit Malsack-Winkemann and Jens Maier sind nur die Spitze des Eisbergs aus meiner Sicht”, sagt der Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano von der Universität Kassel der Deutschen Welle. Das Problem von Rechtsextremisten in öffentlichen Ämtern gebe es nicht nur in Polizei und Militär, “sondern in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, also auch Lehrerinnen und Lehrer, Richterinnen und Richter”.

Nach 1945 landeten alte Nazis im Justizdienst

Der deutsche Föderalismus bedeutet, dass auch in der Justiz Einstellungspraxis, Überprüfung von Bewerbern und Disziplinarmaßnahmen sich von Land zu Land unterscheiden. Seit 2016 werden zum Beispiel in Bayern Bewerber für den Justizdienst eingehend überprüft. Brandenburg will jetzt alle Bewerber für den öffentlichen Dienst, darunter Lehrer und Richter, danach durchleuchten, ob sie an verfassungsfeindlichen Protesten teilgenommen, verfassungswidrige Symbole getragen, zu Hass aufgestachelt oder gewaltsame Handlungen gegen staatliche Behörden begangen haben.

Aber eine Rückkehr zu einer strengeren Überprüfung ist nicht der richtige Weg, meint Andreas Fischer-Lescano. 1950 fasste die Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer einen Beschluss zur Verfassungstreue der öffentlich Bediensteten. Dadurch war es diesen Personen verboten, Mitglied in Organisationen zu sein, die die Bundesregierung damals als verfassungsfeindlich einstufte. Dieser sogenannte Adenauer-Erlass zielte vor allem auf linke und kommunistische Organisationen und spiegelte die radikal antikommunistischen Säuberungen der McCarthy-Ära in den USA.

Eine Ausgabe des Grundgesetzes

Mit dem Radikalenerlass von 1972 während der Zeit des Linksterrorismus der Rote-Armee-Fraktion wollte die Bundesregierung unter SPD-Kanzler Willy Brandt ebenfalls Bedienstete des öffentlichen Dienstes auf ihre Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung testen. Rund 3,5 Millionen Staatsdiener wurden auf ihre Verfassungstreue hin überprüft, bis die Praxis in den 80er Jahren abgeschafft wurde, weil sie unverhältnismäßig erschien. Rund 1250 überwiegend als linksextrem bewertete Bewerber für den Schul- oder Hochschuldienst, für Post und Bahn (beide damals Staatsbetriebe) wurden nicht eingestellt, etwa 260 entlassen.

Das führte dazu, dass “erstmal jeder und jede, der und die in den öffentlichen Dienst eintreten wollte, unter einem Generalverdacht des Extremismus stand und das gegen links und rechts dann gleichermaßen wirkte”, sagt Fischer-Lescano. Er ist gegen ein weitreichendes Ausforschen von Bewerbern, “sondern was wir brauchen, ist eine Schärfung der Mittel der wehrhaften Demokratie”.

Innenministerin Nancy Faeser schlägt vor, eine Entfernung aus dem Amt von Richtern zu vereinfachen. Fischer-Lescano stimmt zu: “Es ist ja nicht Abschaffung des Rechtsweg, sondern Beschleunigung des Verfahrens.”

Die Rechtswissenschaftlerin Marion Albers sieht aber noch ein weiteres Problem für eine Überprüfung von Bewerbern: “Die Einstellung läuft ja in aller Regel, wenn die Leute so Anfang 30 sind. Beide (Maier und Malsack-Winkemann) sind jetzt ja so Ende 50, Anfang 60. Das heißt, da ist eine ganz erhebliche Zeitspanne dazwischen, in der die sich rechtsradikal politisiert haben. Und die sind im Dienst und radikalisieren sich dann während des Dienstes, sodass man sich natürlich fragen kann: Sind das jetzt wirklich die Einstellungskriterien, die verändert werden müssen?”

Verbindungen der deutschen Justiz zur äußersten politischen Rechten hat es seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs immer wieder gegeben. Nach dem Krieg arbeiteten viele ehemalige Nationalsozialisten in hohen juristischen Positionen der Bundesrepublik Deutschland. Nach einem Regierungsbericht von 2016 waren mehr als die Hälfte der Spitzenbeamte im damals neugeschaffenen Justizministerium der Bundesrepublik ehemalige Mitglieder der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei, einige hatten bis 1945 sogar der paramilitärischen SA (Sturmabteilung) angehört.

Mit der jüngsten Großrazzia gegen Rechtsextremisten, die im Verdacht stehen, einen Staatsstreich geplant zu haben, werden heute, mehr als 70 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik, erneut Fragen nach Verbindungen zwischen der Justiz und der extremen Rechten in Deutschland gestellt.

Nachrichten

Ähnliche Artikel

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"