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Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin beschlossen

Die Pannenserie bei der Abstimmung 2021 in Berlin bleibt nicht ohne Konsequenzen – in hunderten Bezirken soll nochmals gewählt werden. Der entsprechende Bundestagsbeschluss ist aber noch nicht das letzte Wort.

Wegen zahlreicher Pannen soll die Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Das hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen. Den Unionsparteien und der AfD ging das nicht weit genug. Die beiden Oppositionsfraktionen wünschten sich eine Wiederholung in wesentlich mehr Wahlbezirken.

Betroffen sind nach dem Beschluss des Parlaments 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Die Wiederholung soll mit Erst- und Zweitstimme erfolgen. Erneut gewählt werden soll in jenen Wahlbezirken, in denen die Stimmabgabe aufgrund von Wahlfehlern unterbrochen wurde, in denen es erhebliche Verzögerungen gab oder in denen Wähler wegen fehlender oder falscher Wahlzettel nicht gültig abstimmen konnten. Ein Wiederholungsgrund liegt auch vor, wenn Wahllokale noch nach 18.30 Uhr geöffnet waren.

Wegen zahlreicher Pannen soll die Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Das hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen. Den Unionsparteien und der AfD ging das nicht weit genug. Die beiden Oppositionsfraktionen wünschten sich eine Wiederholung in wesentlich mehr Wahlbezirken.

Unklar ist, wann die Teilwiederholung der Wahl stattfinden wird. Die Parteien im Bundestag gehen davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Wann dieses dann entscheidet, ist offen. Unklar sind auch die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestags. Sollte die Wahlbeteiligung bei der Teilwiederholung niedrig sein, könnte dies zur Folge haben, dass weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag vertreten sein werden. 

Beschluss wird wohl in Karlsruhe angefochten

Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten sowie falsche oder fehlende Stimmzettel, weshalb einige Wahllokale sogar vorübergehend geschlossen wurden. Vielerorts blieben die Wahllokale wegen des Andrangs und der Verzögerungen bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits Prognosen und Hochrechnungen kursierten.

Parallel zur Bundestagswahl fand damals in Berlin auch die Wahl zum Abgeordnetenhaus statt. Über deren Wiederholung will das Landesverfassungsgericht am kommenden Mittwoch entscheiden. In der mündlichen Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Wahl des Berliner Landesparlaments komplett wiederholt werden dürfte.

sti/se  (afp, dpa)

Sitzung des Deutschen Bundestages
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Wegen zahlreicher Pannen soll die Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Das hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen. Den Unionsparteien und der AfD ging das nicht weit genug. Die beiden Oppositionsfraktionen wünschten sich eine Wiederholung in wesentlich mehr Wahlbezirken.

Betroffen sind nach dem Beschluss des Parlaments 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Die Wiederholung soll mit Erst- und Zweitstimme erfolgen. Erneut gewählt werden soll in jenen Wahlbezirken, in denen die Stimmabgabe aufgrund von Wahlfehlern unterbrochen wurde, in denen es erhebliche Verzögerungen gab oder in denen Wähler wegen fehlender oder falscher Wahlzettel nicht gültig abstimmen konnten. Ein Wiederholungsgrund liegt auch vor, wenn Wahllokale noch nach 18.30 Uhr geöffnet waren.

Beschluss wird wohl in Karlsruhe angefochten

Unklar ist, wann die Teilwiederholung der Wahl stattfinden wird. Die Parteien im Bundestag gehen davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Wann dieses dann entscheidet, ist offen. Unklar sind auch die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestags. Sollte die Wahlbeteiligung bei der Teilwiederholung niedrig sein, könnte dies zur Folge haben, dass weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag vertreten sein werden. 

Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten sowie falsche oder fehlende Stimmzettel, weshalb einige Wahllokale sogar vorübergehend geschlossen wurden. Vielerorts blieben die Wahllokale wegen des Andrangs und der Verzögerungen bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits Prognosen und Hochrechnungen kursierten.

Parallel zur Bundestagswahl fand damals in Berlin auch die Wahl zum Abgeordnetenhaus statt. Über deren Wiederholung will das Landesverfassungsgericht am kommenden Mittwoch entscheiden. In der mündlichen Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Wahl des Berliner Landesparlaments komplett wiederholt werden dürfte.

sti/se  (afp, dpa)

Auch Wahl zum Abgeordnetenhaus auf dem Prüfstand

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