EU verklagt Polen im Streit über Verfassungsgericht
Im Streit mit Polen über die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit hat die EU-Kommission Klage beim EuGH eingereicht. Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichts hätten gegen allgemeine EU-Rechtsgrundsätze verstoßen.
Konkreter Grund für die Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind Urteile des polnischen Verfassungsgerichts vom Juli und Oktober vergangenen Jahres, mit denen Vorgaben von EU-Verträgen als verfassungswidrig eingestuft worden sind und ausdrücklich der Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht infrage gestellt wurde. Dazu zählen die Autonomie, der Vorrang und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts sowie die verbindliche Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs.
Warschau habe die Bedenken der EU, dass das polnische Verfassungsgericht gegen EU-Recht verstoßen habe, nicht ausgeräumt, erklärte die EU-Kommission. Die Kommission sei der Auffassung, dass der polnische Verfassungsgerichtshof die Anforderungen an ein zuvor durch Gesetz errichtetes unabhängiges und unparteiisches Gericht nicht mehr erfülle. Dies sei auch auf Unregelmäßigkeiten bei den Ernennungsverfahren für drei Richter im Dezember 2015 und bei der Auswahl seines Präsidenten im Dezember 2016 zurückzuführen.
Konkreter Grund für die Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind Urteile des polnischen Verfassungsgerichts vom Juli und Oktober vergangenen Jahres, mit denen Vorgaben von EU-Verträgen als verfassungswidrig eingestuft worden sind und ausdrücklich der Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht infrage gestellt wurde. Dazu zählen die Autonomie, der Vorrang und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts sowie die verbindliche Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs.
Im September hatte die Regierung in Warschau die Vorwürfe der EU-Kommission, die nun zu der Klage geführt haben, zurückgewiesen. Das polnische Verfassungsgericht selbst hatte Anfang Oktober unterstrichen, dass es das Recht habe, nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des EU-Rechts zu überprüfen, sondern auch die Urteile des EuGH.
Polens Verfassungsgericht – kein unabhängiges und unparteiisches Gericht?
Die seit 2015 regierende nationalkonservative Regierungspartei PiS hat in den vergangenen Jahren immer mehr Einfluss auf das Justizwesen des Landes genommen. Die EU bemängelt das seit Jahren. Der Konflikt hat bereits dazu geführt, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land eingeleitet und Gelder zurückgehalten hat. Außerdem muss Polen bereits Geldstrafe von einer Million Euro pro Tag zahlen, weil es eine Entscheidung des EuGH über das Disziplinarsystem für Richter nicht umsetzte. Diese Sanktion trat im November 2021 in Kraft. Mit der Klage der EU-Kommission wegen des polnischen Verfassungsgerichts drohen Polen weitere Geldstrafen.
Die Regierung in Warschau gab sich unbeeindruckt von der jüngsten Klageankündigung aus Brüssel. “Polen kennt die Argumente der EU-Kommission, teilt ihre Ansicht aber nicht”, sagte der polnische Minister für EU-Angelegenheiten, Szymon Szynkowski vel Sek, der Agentur PAP. Polen weise konsequent darauf hin, dass die Verfassungsrechtsprechung ausschließlich Sache der Mitgliedstaaten sei.
qu/gri (dpa, rtr, afp)
Konkreter Grund für die Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind Urteile des polnischen Verfassungsgerichts vom Juli und Oktober vergangenen Jahres, mit denen Vorgaben von EU-Verträgen als verfassungswidrig eingestuft worden sind und ausdrücklich der Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht infrage gestellt wurde. Dazu zählen die Autonomie, der Vorrang und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts sowie die verbindliche Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs.
Warschau habe die Bedenken der EU, dass das polnische Verfassungsgericht gegen EU-Recht verstoßen habe, nicht ausgeräumt, erklärte die EU-Kommission. Die Kommission sei der Auffassung, dass der polnische Verfassungsgerichtshof die Anforderungen an ein zuvor durch Gesetz errichtetes unabhängiges und unparteiisches Gericht nicht mehr erfülle. Dies sei auch auf Unregelmäßigkeiten bei den Ernennungsverfahren für drei Richter im Dezember 2015 und bei der Auswahl seines Präsidenten im Dezember 2016 zurückzuführen.
Polens Verfassungsgericht – kein unabhängiges und unparteiisches Gericht?
Im September hatte die Regierung in Warschau die Vorwürfe der EU-Kommission, die nun zu der Klage geführt haben, zurückgewiesen. Das polnische Verfassungsgericht selbst hatte Anfang Oktober unterstrichen, dass es das Recht habe, nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des EU-Rechts zu überprüfen, sondern auch die Urteile des EuGH.
Die seit 2015 regierende nationalkonservative Regierungspartei PiS hat in den vergangenen Jahren immer mehr Einfluss auf das Justizwesen des Landes genommen. Die EU bemängelt das seit Jahren. Der Konflikt hat bereits dazu geführt, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land eingeleitet und Gelder zurückgehalten hat. Außerdem muss Polen bereits Geldstrafe von einer Million Euro pro Tag zahlen, weil es eine Entscheidung des EuGH über das Disziplinarsystem für Richter nicht umsetzte. Diese Sanktion trat im November 2021 in Kraft. Mit der Klage der EU-Kommission wegen des polnischen Verfassungsgerichts drohen Polen weitere Geldstrafen.
Die Regierung in Warschau gab sich unbeeindruckt von der jüngsten Klageankündigung aus Brüssel. “Polen kennt die Argumente der EU-Kommission, teilt ihre Ansicht aber nicht”, sagte der polnische Minister für EU-Angelegenheiten, Szymon Szynkowski vel Sek, der Agentur PAP. Polen weise konsequent darauf hin, dass die Verfassungsrechtsprechung ausschließlich Sache der Mitgliedstaaten sei.
qu/gri (dpa, rtr, afp)