EU-Staaten einigen sich auf KI-Regeln
Niedliche Roboter oder Big Brother: Künstliche Intelligenz hat viele Gesichter. Die EU will Pflöcke einrammen. Doch für Kritiker ist das geplante Gesetz wachsweich.
Die EU-Staaten haben sich auf gemeinsame Regeln für den Ausbau künstlicher Intelligenz (KI) in Europa verständigt. Damit solle rechtliche Klarheit geschaffen werden, teilte die tschechische Ratspräsidentschaft mit. Details müssen die Mitgliedsländer noch mit dem Europaparlament aushandeln.
Die für Telekommunikation zuständigen Minister einigten sich bei ihrem Treffen in Brüssel unter anderem auf ein Verbot, KI zur Bewertung von Menschen auf Grundlage von deren sozialem Verhalten oder Persönlichkeitsmerkmalen einzusetzen, falls dies zu Benachteiligungen führt.
Die EU-Staaten haben sich auf gemeinsame Regeln für den Ausbau künstlicher Intelligenz (KI) in Europa verständigt. Damit solle rechtliche Klarheit geschaffen werden, teilte die tschechische Ratspräsidentschaft mit. Details müssen die Mitgliedsländer noch mit dem Europaparlament aushandeln.
Darüber hinaus soll der Umgang mit besonders risikoreichen KI-Systemen geregelt werden. Dazu zählen etwa biometrische Erkennungssysteme und künstliche Intelligenz im Rahmen der Wasser- und Stromversorgung. Die Anwendung von KI im militärischen Bereich und zu reinen Forschungszwecken wird dagegen nicht behandelt. Die EU-Kommission hatte ein entsprechendes Gesetz 2021 vorgeschlagen. Für Verstöße sind hohe Strafen vorgesehen.
Hohe Strafen bei Verstößen
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck begrüßte die Einigung. Künstliche Intelligenz sei “entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der EU”, sagte der Grünen-Politiker. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte sich positiv. Die Europäische Union sei “damit auf sehr gutem Weg, den weltweit ersten verbindlichen Maßstab für vertrauenswürdige KI zu setzen”, erklärte er. “Bedarf zur Nachjustierung” sehe er jedoch bei der “Sicherung der Anonymität im öffentlichen Raum” und der Transparenz beim Einsatz solcher Systeme.
Einwände des EU-Verbraucherverbandes BEUC zielen ebenfalls in diese Richtung. Etwa bei der Gesichtserkennung durch private Unternehmen an öffentlichen Orten lasse der Entwurf viele Fragen offen. Zudem seien Vorgaben verwässert worden, wann Systeme als hochriskant gelten sollen, so die Verbraucherschützer. Die niederländische Grünen-Europaabgeordnete Kim van Sparrentak kritisierte auf Twitter, dem Einigungstext fehle es an “notwendigen Schutzklauseln für Grundrechte” und er sei “voller Schlupflöcher”.
Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme zur medizinischen Diagnose Aufnahmen von Computertomographen mit höherer Genauigkeit auswerten als Menschen. Auch selbstfahrende Autos nutzen KI, zum Beispiel, um das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen.
Insgesamt lässt die KI-Entwicklung bei vielen Datenschützern die Alarmglocken klingeln. Erhebungen zeigen, dass der Einsatz zu Zwecken, bei denen Menschenrechte berührt sind, international wächst. So hatte eine Studie der US-Denkfabrik Carnegie Endowment for International Peace bereits 2019 ergeben, dass mindestens 75 von 176 untersuchten Staaten KI zur Massenüberwachung nutzten. 64 Länder haben demnach schon im vergangenen Jahrzehnt Videosysteme mit biometrischer Gesichtserkennung verwendet.
jj/qu (dpa, afp)
Die EU-Staaten haben sich auf gemeinsame Regeln für den Ausbau künstlicher Intelligenz (KI) in Europa verständigt. Damit solle rechtliche Klarheit geschaffen werden, teilte die tschechische Ratspräsidentschaft mit. Details müssen die Mitgliedsländer noch mit dem Europaparlament aushandeln.
Die für Telekommunikation zuständigen Minister einigten sich bei ihrem Treffen in Brüssel unter anderem auf ein Verbot, KI zur Bewertung von Menschen auf Grundlage von deren sozialem Verhalten oder Persönlichkeitsmerkmalen einzusetzen, falls dies zu Benachteiligungen führt.
Hohe Strafen bei Verstößen
Darüber hinaus soll der Umgang mit besonders risikoreichen KI-Systemen geregelt werden. Dazu zählen etwa biometrische Erkennungssysteme und künstliche Intelligenz im Rahmen der Wasser- und Stromversorgung. Die Anwendung von KI im militärischen Bereich und zu reinen Forschungszwecken wird dagegen nicht behandelt. Die EU-Kommission hatte ein entsprechendes Gesetz 2021 vorgeschlagen. Für Verstöße sind hohe Strafen vorgesehen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck begrüßte die Einigung. Künstliche Intelligenz sei “entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der EU”, sagte der Grünen-Politiker. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte sich positiv. Die Europäische Union sei “damit auf sehr gutem Weg, den weltweit ersten verbindlichen Maßstab für vertrauenswürdige KI zu setzen”, erklärte er. “Bedarf zur Nachjustierung” sehe er jedoch bei der “Sicherung der Anonymität im öffentlichen Raum” und der Transparenz beim Einsatz solcher Systeme.
Einwände des EU-Verbraucherverbandes BEUC zielen ebenfalls in diese Richtung. Etwa bei der Gesichtserkennung durch private Unternehmen an öffentlichen Orten lasse der Entwurf viele Fragen offen. Zudem seien Vorgaben verwässert worden, wann Systeme als hochriskant gelten sollen, so die Verbraucherschützer. Die niederländische Grünen-Europaabgeordnete Kim van Sparrentak kritisierte auf Twitter, dem Einigungstext fehle es an “notwendigen Schutzklauseln für Grundrechte” und er sei “voller Schlupflöcher”.
Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme zur medizinischen Diagnose Aufnahmen von Computertomographen mit höherer Genauigkeit auswerten als Menschen. Auch selbstfahrende Autos nutzen KI, zum Beispiel, um das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen.
Verbraucherschützer: Vorgaben wurden verwässert
Insgesamt lässt die KI-Entwicklung bei vielen Datenschützern die Alarmglocken klingeln. Erhebungen zeigen, dass der Einsatz zu Zwecken, bei denen Menschenrechte berührt sind, international wächst. So hatte eine Studie der US-Denkfabrik Carnegie Endowment for International Peace bereits 2019 ergeben, dass mindestens 75 von 176 untersuchten Staaten KI zur Massenüberwachung nutzten. 64 Länder haben demnach schon im vergangenen Jahrzehnt Videosysteme mit biometrischer Gesichtserkennung verwendet.
Massenüberwachung auf dem Vormarsch
jj/qu (dpa, afp)